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Europäischer Kulturkanal ARTE

Europäischer Kulturkanal ARTE ist Teil des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und wird zur Hälfte durch deutsche Rundfunkbeiträge finanziert.

Europäischer Kulturkanal ARTE wurde in Form einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) gegründet und basiert auf EU-Recht.

2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Vor Einführung des Rundfunkbeitrags müsste man überprüfen, ob Rundfunkbeitrag nicht gegen EU-Recht verstoßt, sonst wäre die Finanzierung der ARTE durch Rundfunkbeiträge unmöglich gewesen. Bitte schicken Sie mir alle Informationen bezüglich ARTE / EU-Recht und Rundfunkbeitrag.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Europ…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Europäischer Kulturkanal ARTE [#25973]
Datum
7. Januar 2018 21:03
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Europäischer Kulturkanal ARTE ist Teil des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und wird zur Hälfte durch deutsche Rundfunkbeiträge finanziert. Europäischer Kulturkanal ARTE wurde in Form einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) gegründet und basiert auf EU-Recht. 2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Vor Einführung des Rundfunkbeitrags müsste man überprüfen, ob Rundfunkbeitrag nicht gegen EU-Recht verstoßt, sonst wäre die Finanzierung der ARTE durch Rundfunkbeiträge unmöglich gewesen. Bitte schicken Sie mir alle Informationen bezüglich ARTE / EU-Recht und Rundfunkbeitrag.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Anlage Anfrage #25973 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anlage Anfrage #25973
Datum
31. Januar 2018 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
334,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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