Benutzungspflicht für Radfahrer Holmer Str

Anfrage an: Stadt Wedel

am vergangenen Sonntag, den 25.09.2022 befuhr ich mit Fahrrad die Holmer Str., welche sich zwischen Holm und der Stadt Wedel befindet. Auf diesen Streckenabschnitt ist für Fahrräder eine Benutzungspflicht auf dem Gehweg in beide Fahrtrichtungen angeordnet. Meine nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den zuvor genannten Streckenabschnitt.

1.) Liegt eine behördliche Anordnung für die ausgewiesene Benutzungspflicht vor? Sofern eine Anordnung vorliegt, bitte ich um eine Kopie.
2.) Sofern eine Anordnung vorliegt, zu welchem Zeitpunkt erfolgte nachweislich protokoliert die letzte Überprüfung der Anordnung?
3.) Wann erfolgt die nächste Überprüfung dieses Abschnittes auf die vermeintliche Benutzungspflicht?
4.) Sofern eine behördliche Anordnung vorliegt. In welchen Turnus erfolgt eine Überprüfung behördlicher Anordnungen?
Unabhängig, ob eine behördliche Anordnung vorliegt, beantrage ich hiermit die Neubescheidung des o. g. Gehwegabschnittes für die Benutzungspflicht nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am vergangenen So…
An Stadt Wedel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflicht für Radfahrer Holmer Str [#259762]
Datum
27. September 2022 19:40
An
Stadt Wedel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am vergangenen Sonntag, den 25.09.2022 befuhr ich mit Fahrrad die Holmer Str., welche sich zwischen Holm und der Stadt Wedel befindet. Auf diesen Streckenabschnitt ist für Fahrräder eine Benutzungspflicht auf dem Gehweg in beide Fahrtrichtungen angeordnet. Meine nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den zuvor genannten Streckenabschnitt. 1.) Liegt eine behördliche Anordnung für die ausgewiesene Benutzungspflicht vor? Sofern eine Anordnung vorliegt, bitte ich um eine Kopie. 2.) Sofern eine Anordnung vorliegt, zu welchem Zeitpunkt erfolgte nachweislich protokoliert die letzte Überprüfung der Anordnung? 3.) Wann erfolgt die nächste Überprüfung dieses Abschnittes auf die vermeintliche Benutzungspflicht? 4.) Sofern eine behördliche Anordnung vorliegt. In welchen Turnus erfolgt eine Überprüfung behördlicher Anordnungen? Unabhängig, ob eine behördliche Anordnung vorliegt, beantrage ich hiermit die Neubescheidung des o. g. Gehwegabschnittes für die Benutzungspflicht nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259762/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wedel
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese habe ich zuständigkeitshalber an d…
Von
Stadt Wedel
Betreff
AW: [EXTERN] Benutzungspflicht für Radfahrer Holmer Str [#259762]
Datum
25. Oktober 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese habe ich zuständigkeitshalber an den LBV-SH, Straßenmeisterei Quickborn, weitergeleitet. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen