Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im aktuellen Sicherheitsbericht des PEI fehlen zum wiederholten Mal jegliche Angaben zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Zahl zu gemeldeten schwerwiegenden Verdachtsfällen insgesamt.

Im Juni teilten Sie mir auf eine Presseanfrage mit, dass bis zum 31.03.2022 in den Altersgruppen 5 - 17 Jahre insgesamt 1.209 schwerwiegende Verdachtsfälle, darunter neun tödliche, beim PEI eingegangen seien. Insgesamt seien 36.870 schwerwiegende Verdachtsfälle für alle Altersgruppen gemeldet worden.

Auf meine Presseanfrage vom 8. September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen.

Darum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz:

1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet?

2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

4. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

5. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

6. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

7. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
  • 166 Follower:innen
Susan Bonath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im aktuellen Sich…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]
Datum
27. September 2022 21:53
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im aktuellen Sicherheitsbericht des PEI fehlen zum wiederholten Mal jegliche Angaben zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Zahl zu gemeldeten schwerwiegenden Verdachtsfällen insgesamt. Im Juni teilten Sie mir auf eine Presseanfrage mit, dass bis zum 31.03.2022 in den Altersgruppen 5 - 17 Jahre insgesamt 1.209 schwerwiegende Verdachtsfälle, darunter neun tödliche, beim PEI eingegangen seien. Insgesamt seien 36.870 schwerwiegende Verdachtsfälle für alle Altersgruppen gemeldet worden. Auf meine Presseanfrage vom 8. September verweigerten Sie nun die Übermittlung dieser Daten, weil Sie diese u. a. für nicht relevant für die Öffentlichkeit halten. Die Daten sind jedoch von großem öffentlichen Interesse und unterliegen nicht einer begründeten Geheimhaltung. Gleichwohl könnte das Zurückhalten dieser Daten Bürger zu uninformierten, möglicherweise folgenschweren Entscheidungen veranlassen. Darum frage ich Sie erneut unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz: 1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen wurden dem PEI bis 30.06.2022 insgesamt gemeldet? 2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 4. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 5. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 6. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 7. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Susan Bonath Anfragenr: 259767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259767/ Postanschrift Susan Bonath << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrte Frau Bonath, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Paul Ehrlich-Institut veröffentlicht im Sinne der …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]
Datum
4. Oktober 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
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6,8 KB


Sehr geehrte Frau Bonath, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Paul Ehrlich-Institut veröffentlicht im Sinne der Transparenz regelmäßig Berichte zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen. Darin befinden sich Daten und Auswertungen der gemeldeten Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation (UAW). Es ist jedoch nicht möglich, zusätzliche Auswertungen zu bestimmten Fragestellungen zu erstellen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stelle bereits vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 - 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). In der UAW-Datenbank der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) sind unter www.adrreports.eu/de/<http://www.adrreports.eu/de/> alle UAW-Meldungen aus den EU/EWR-Staaten dokumentiert und nach verschiedenen Kriterien recherchierbar. Mit freundlichen Grüßen
Susan Bonath
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben folgendes: "Aus dem Information…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]
Datum
4. Oktober 2022 21:42
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben folgendes: "Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von NEUEN Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. NICHT VORHANDENE Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden." Die Antwort ist nicht plausibel und würde bedeuten, dass das PEI seinen gesetzlichen Aufgaben, nämlich die Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen zu sammeln und auszuwerten, nicht nachkommt. Begründung: Ich habe vom PEI konkrete Daten zu Verdachtsmeldungen a) auf schwerwiegende Impfnebenwirkungen insgesamt, b) auf schwerwiegende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen in den Altersgruppen 5-11 und 12-17 Jahre sowie c) auf tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen in besagten Altersgruppen angefordert. Das PEI sammelt diese Verdachtsmeldungen. Das Alter der Betroffenen ist im Meldeformular anzugeben. Das PEI MUSS also über diese Daten verfügen. Gleichwohl sind diese Daten von großem Interesse für die Öffentlichkeit und unterliegen keiner berechtigten Geheimhaltung. Außerdem ist Ihr Verweis auf die EMA-Datenbank unangemessen. In der EMA-Datenbank finden sich selbst IT-Spezialisten nur schwer zurecht. Man benötigt Spezialkenntnisse und teils besondere Software, um besondere gemeldete Verdachtsfälle, also hier schwerwiegende und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern und Jugendlichen, herauszufiltern. Darüber hinaus ist es nach meiner Recherche gar nicht möglich, die genannten Fälle für Deutschland herauszufiltern. Danach habe ich allerdings gefragt. Ferner scheint das PEI mit seinen Weitermeldungen an die EMA massiv im Rückstand zu sein, da sich bereits die Gesamtfälle dort deutlich von den PEI-Angaben unterscheiden. Da das PEI die Fälle für Deutschland altersbezogen sammeln, über die erfragten Daten daher verfügen muss, und es keinen besonderen Aufwand für das PEI bedeuten kann, diese zu generieren und zu übermitteln, ist ein rechtlich gedeckter Grund, diese vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, nicht ersichtlich. Ich fordere Sie also nochmals auf, mir die erfragten Daten innerhalb der gesetzlichen Frist zuzusenden. Darüber hinaus ergeben sich aus Ihrer Antwort folgende weiteren Fragen: 1. Registriert das PEI bei den Verdachtsmeldungen das Alter der Betroffenen Personen? 2. Wenn das PEI das Alter der Betroffenen nicht registriert, wie Ihre Antwort nahelegt (Zitat: "Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen"): Wie will das PEI dann alterspezifische Risiken, insbesondere speziell bei Kindern und Jugendlichen, durch die Corona-Impfstoffe überhaupt ermitteln können? 3. Wenn das PEI über die verlangten Daten nicht verfügt, bzw. diese erst "aufbereiten" müsste: WER überprüft dann die Sicherheit der Corona-Impfstoffe für Kinder und Jugendliche und wie begründet das PEI die eigene Untätigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich? 4. Welche konkreten "Auswertungen und Aufbereitungen" müsste das PEI unternehmen, um mir die genauen Zahlen der gemeldeten Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen schlicht und ergreifend zu übermitteln? (Die Anzahl der Impfdosen kann ich anhand der RKI-Daten und der mir vom Statistischen Bundesamt übermittelten Bevölkerungsdaten der einzelnen Jahrgänge auch selbst ausrechnen.) Bitte antworten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 259767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259767/
Susan Bonath
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödliche…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]
Datum
29. Oktober 2022 14:54
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht“ vom 27.09.2022 (#259767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ordentlich beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Das heißt: Sie haben mir NICHT die angeforderten Daten zu bis Ende Juni 2022 gemeldeten Verdachtsfällen auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung übermittelt. Ihre Begründungen für die Ablehnung sind nach meiner Einschätzung rechtlich nicht tragfähig, denn: Es obliegt nicht dem PEI, zu entscheiden, der Öffentlichkeit relevante Informationen vorzuenthalten, weil es die bloßen Annahme vertritt, Menschen könnten diese möglicherweise falsch einordnen. Der Verweis an die EMA führt ins Leere, da die angeforderten Informationen für Deutschland dort nicht erhältlich sind. Altersbezogene Verdachtsfallmeldungen sind bei der EMA lediglich für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum erhältlich, nicht aber für Deutschland. Datenexperten haben mir das bestätigt. Für die Evaluierung von Verdachtsfällen in Deutschland ist das PEI zuständig, nicht die EMA. Die Begründung, das PEI sei nicht verpflichtet, NICHT VORHANDENE Daten zu übermitteln, würde bedeuten, das PEI käme seiner Aufgabe nicht nach, Verdachtsfallmeldungen altersbezogen zu sammeln und auszuwerten. Überdies fordere ich keine Sonderauswertungen an, sondern lediglich beim PEI eingegangene schwerwiegende und tödliche Verdachtsfallmeldungen bei geimpften Kindern und Jugendlichen, die für diese schutzbefohlene Altersgruppe vom PEI mit besonderem Interesse zu betrachten sind. Die Daten müssen also entweder vorhanden sein, oder aber das PEI hat sie gelöscht, womit es seiner Aufgabe nicht nachkäme. Die angeforderten Daten sind von höchster Bedeutung für die Aufklärung der Bevölkerung, aber auch der impfenden Ärztinnen und Ärzte. Letztere können ohne Kenntnis der hier angeforderten Daten keine adäquate Risikoabschätzung vornehmen und die Eltern zu impfender Kinder und Jugendlicher somit nicht ordnungsgemäß aufklären. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath

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Susan Bonath
Guten Tag, da mein Versuch, die Stellungnahme des PEI auf Aufforderung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen Sicherheitsbericht [#259767]
Datum
28. April 2023 09:52
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da mein Versuch, die Stellungnahme des PEI auf Aufforderung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf dem Portal "Frag den Staat" durch Hochladen dieser Post öffentlich sichtbar zu machen, veröffentliche ich Ihr Schreiben zusammen mit einer Erinnerung an das von mir eingeleitete laufende Widerspruchsverfahren. Mit ihrem Schreiben teilten Sie sinngemäß mit, dass das PEI die bei ihm gemeldeten Verdachtsfälle von tödlichen Nebenwirkungen insgesamt, die gemeldeten Verdachtsfälle von tödlichen und schwerwiegende Nebenwirkungen bei Kindern sowie die gemeldeten Verdachtsfälle mit den anerkannten Nebenwirkungen Myokarditis und Perikarditis bis Ende 2022 nicht zahlenmäßig erfasst und begutachtet hat. So lägen diese Zahlen dem PEI nicht vor. Das PEI sei zudem nicht verpflichtet, diese Zahlen für einen IFG-Antrag extra zu erheben. Demnach hat das PEI die bei ihm eingegangenen Daten (Meldungen) nicht einmal auf gravierendste mögliche Sicherheitsprobleme untersucht und ist offenbar seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Ich stelle eine Frage dazu an Sie: Haben Sie die die hier von mir erbetenen Daten (tödliche Verdachtsverfälle insgesamt, tödliche und schwerwiegende Verdachtsfälle bei Minderjährigen und Myokarditis-/Perikarditis-Fälle zahlenmäßig erfasst oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath