Gasmengen

Bitte teilen Sie mir mit wieviel Gas von Russland durch die Pipelines Nordstream 1, Jamalpipeline und Transgaspipeline vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 und vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 nach und für Deutschland geliefert wurde. Bitte teilen Sie mir die Daten für jede Pipeline einzeln und mit Monatsübersicht mit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gasmengen [#259814]
Datum
28. September 2022 15:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit wieviel Gas von Russland durch die Pipelines Nordstream 1, Jamalpipeline und Transgaspipeline vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 und vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 nach und für Deutschland geliefert wurde. Bitte teilen Sie mir die Daten für jede Pipeline einzeln und mit Monatsübersicht mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259814/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gasmengen [#259814]
Datum
1. November 2022 08:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gasmengen [#259814]
Datum
1. November 2022 08:37
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Guten Nachmittag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. September 2022 so…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Gasmengen [#259814]
Datum
1. November 2022 14:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Nachmittag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. September 2022 sowie Ihre Nachfrage. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 28. September 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat WE B 4 – Gas, Übergreifende Fragen zuständig. Zu Ihrem Antrag weise ich auf Folgendes hin: > Ihr Antrag kann bereits aufgrund des mit der Recherche nach etwaig vorhandenen Informationen verbundenen Aufwands voraussichtlich nicht im Rahmen einer einfachen Auskunft bearbeitet werden. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren entstehen, deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht genauer beziffert werden kann. Die IFG-Gebührenverordnung sieht einen Gebührenrahmen von bis zu 500 Euro vor. Aufgrund des mit dem Antrag nach derzeitiger Einschätzung verbundenen Aufwands dürften sich die Gebühren im unteren bis mittleren Bereich dieses Rahmens bewegen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie auch bei Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten wollen. > Vorbehaltlich einer Prüfung der tatsächlich vorliegenden Unterlagen weise ich darauf hin, dass Ihrem Anspruch auf Informationszugang ganz oder teilweise öffentliche Belange nach §§ 3, 4 IFG entgegenstehen könnten. > Vorbehaltlich einer Prüfung der tatsächlich vorliegenden Unterlagen weise ich weiterhin darauf hin, dass die angeforderten Informationen personenbezogene Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach §§ 5,6 IFG enthalten könnten, für die im IFG ein sog. Drittbeteiligungsverfahren mit den betroffenen Unternehmen und Personen vorgesehen ist. Mit Ihrer Einwilligung zur Schwärzung entsprechender Daten könnten Drittbeteiligungsverfahren ggf. entfallen. > Aufgrund des Umfangs Ihres Antrags, der aktuell besonders starken Arbeitsbelastung wegen der gegenwärtigen Gasmarktlage und der Vielzahl der Antragseingängen nach IFG/UIG ist bereits absehbar, dass wir Ihren Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist beantworten können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Bearbeitung des Antrags wird bis zum Eingang Ihrer Antwort auf die o.g. Frage ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von Ihnen nicht in der g…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gasmengen [#259814]
Datum
1. Mai 2023 18:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von Ihnen nicht in der g…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gasmengen [#259814]
Datum
1. Mai 2023 18:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügter Bescheid zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Gasmengen [#259814]
Datum
3. Mai 2023 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügter Bescheid zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Gasmengen“ vom 28.09.2022 (#259814) zu Ihrer Kenntnis. Viele Grüße