Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Brandenburg

Die Polizei Brandenburg betreibt unter den Namen @PolizeiBB und @PolizeiBB_E Kanäle auf Twitter (https://twitter.com/PolizeiBB https://twitter.com/PolizeiBB_E). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Brandenburg [#25987]
Datum
8. Januar 2018 03:30
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Polizei Brandenburg betreibt unter den Namen @PolizeiBB und @PolizeiBB_E Kanäle auf Twitter (https://twitter.com/PolizeiBB https://twitter.com/PolizeiBB_E). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an die Polizei gerichtete Anfrage ist hierher zur weiteren Bearbeitung übermit…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Anfrage Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Brandenburg [#25987]
Datum
6. Februar 2018 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an die Polizei gerichtete Anfrage ist hierher zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Um Ihnen einen entsprechenden Antwortbescheid zukommen zu lassen, bitte ich um die Angabe Ihrer Anschrift. Die Übersendung des Antwortschreibens -als rechtskräftigem Bescheid- über die Internetplattform "fragdenstaat" ist nicht vorgesehen. Ich danke für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen