Kontrollbericht zu YöreM Grill, Hagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
YöreM Grill
Voerder Straße 5
58135 Hagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei den Betriebsüberprüfungen am 12.08.2019 und am 30.06.2021 kam es zu Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu YöreM Grill, Hagen [#259879]
Datum
29. September 2022 17:18
An
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: YöreM Grill Voerder Straße 5 58135 Hagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259879/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 29.09.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie dara…
Von
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu YöreM Grill, Hagen [#259879]
Datum
30. September 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 29.09.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, die Bearbeitungszeit auf zwei Monate verlängert ( § 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. All diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 29.09.2022 Antrag wird stattgegeben. Die Informationen werden voraussicht…
Von
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 29.09.2022
Datum
6. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Antrag wird stattgegeben. Die Informationen werden voraussichtlich in Januar per Post an den Antragssteller versendet. Persönliche Daten des Antragsstellers wird zeitgleich an dem Betrieb per Post übersendet.
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Herausgabe von Informationen zu den letzten beiden Betriebsüberprüfungen gemäß §2 Absatz 1 VIG Das Zuse…
Von
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Informationen zu den letzten beiden Betriebsüberprüfungen gemäß §2 Absatz 1 VIG
Datum
3. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Das Zusenden der Kontrollberichte muss warten, weil dem Betrieb eine Post nicht zugestellt werden konnte.

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Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Antrag auf Herausgabe von Informationen zu den letzten beiden Betriebsüberprüfungen gemäß § 2 Absatz 1 VIG Bei den…
Von
Stadt Hagen - Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Informationen zu den letzten beiden Betriebsüberprüfungen gemäß § 2 Absatz 1 VIG
Datum
23. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Bei den Betriebsüberprüfungen am 12.08.2019 und am 30.06.2021 kam es zu Beanstandungen.