Baumaßnahme der WGH Walther-Rathenau-Straße, hier: Gehwegverengung
- Unterlagen zur geplanten und genehmigten Restgehwegbreite
Im Zuge der Baumaßnahme zur Verbesserung der Barrierefreiheit der WGH in der Walther-Rathenau-Straße hat sich die Breite des Gehweges des dortigen getrennten Rad-/Gehweges (Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße) schätzungsweise halbiert. Aufgrund dessen, dass Fußverkehr in beiden Richtungen stattfindet, ist eine angemessene Breite zum Begegnen von zwei Personen sicherzustellen. Dies stelle ich in Zweifel. Daher bitte ich um Zusendung der o. g. Unterlagen.
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage hat insbesondere Probleme in der Zuständigkeit entlang der W.-Rathenau-Straße aufgezeigt. Zugleich war die Gehwegeinengung minimaler, als zunächst angenommen. Dennoch darf der Gehweg nach Weisung des Landkreises durch die Stadt nicht weiter verengt werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. September 2022
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2. November 2022
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