Führung eines título propios einer anerkannten spanischen Universität

bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Besonderheit zu beachten gibt, bei der Führung eines Master propios einer anerkannten spanischen Universität.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Führung eines título propios einer anerkannten spanischen Universität [#260033]
Datum
1. Oktober 2022 11:59
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Besonderheit zu beachten gibt, bei der Führung eines Master propios einer anerkannten spanischen Universität.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260033/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich grundsä…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Führung eines título propios einer anerkannten spanischen Universität [#260033]
Datum
5. Oktober 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich grundsätzlich keine Auskünfte zur künftigen Führbarkeit von noch zu erwerbenden Graden erteile bzw. eine allgemeingültige Auskunft zur Führung eines Titels geben kann. Die Führbarkeit bestimmt sich nach der jeweils geltenden Rechtslage. Letztendlich kann nur eine von der verleihenden Einrichtung ausgestellte Urkunde verlässlich darüber Auskunft geben, in welcher Form ein Hochschulgrad verliehen worden ist. Vorsorglich weise ich Sie daraufhin, dass das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das für die Gradführungsberechtigung zuständig ist, keine Führbarkeitsbescheinigungen ausstellt. Es gilt die im Hochschulgesetz (HG) geregelte Allgemeingenehmigung für die Führung im Ausland erlangter akademischer Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen. § 69 Abs. 2 Satz 1 HG bestimmt, dass von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade hier in der verliehenen Form geführt werden können. Für weitere Informationen bitte ich Sie, unsere umfangreiche Homepage zu besuchen und sich entsprechend zu informieren. Der Link lautet: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/internationales. Eine Übersicht über staatliche und staatlich anerkannte ausländische Hochschulen und von diesen vergebene Abschlüsse bietet zudem die Datenbank anabin, der Kultusministerkonferenz, Abteilung Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): https://anabin.kmk.org/anabin.html. Es besteht aber auch die Möglichkeit, bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Gleichwertigkeitsprüfung für erworbenen Universitätsabschlüsse zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.kmk.org/zab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Ihren vielen Hinweise. Das Informationsfr…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Führung eines título propios einer anerkannten spanischen Universität [#260033]
Datum
9. Oktober 2022 11:41
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Ihren vielen Hinweise. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht ja gerade keine eigene Betroffenheit vor, sondern es geht vielmehr um das allgemeine Handeln einer Behörde bei bestimmten Vorgängen. Zu Ihrer Antwort habe ich eine Rückfrage. Sie verweisen mich auf § 69 Abs. 2 Satz 1 HG. Sie gehen also davon aus, dass es sich bei der Abschlussbezeichnung eines Máster als título propio, der im Rahmen eines hochschuleigenen Weiterbildungsstudiums erworben wurde, um einen Hochschulgrad mit der entsprechenden Führung im Rahmen der Allgemeinregelung handelt? Die Anerkennung der Hochschule steht außer Frage. Für Ihre Mühe bedanke ich mich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260033/

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> meine Recherchen in der Datenbank anabin, der Kultusministerkonferenz, Ab…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Führung eines título propios einer anerkannten spanischen Universität [#260033]
Datum
10. Oktober 2022 09:16
Status
Sehr << Antragsteller:in >> meine Recherchen in der Datenbank anabin, der Kultusministerkonferenz, Abteilung Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): https://anabin.kmk.org/anabin.html - eine Übersicht über staatliche und staatlich anerkannte ausländische Hochschulen und von diesen vergebene Abschlüsse - haben ergeben, dass es sich bei dem spanischen Hochschulgrad "título propios", verliehen von einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten spanischen Hochschule um einen hochschuleigenen Grad handelt, der keine Promotionsberechtigung an einer spanischen Hochschule zulässt. Eine inhaltliche Gleichwertigkeit mit einem deutschen Mastergrad besteht somit nicht. Der spanische Hochschulgrad "título propios", verliehen von einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten spanischen Hochschule kann hier gem. § 69 Abs. 2 Satz 1 HG grundsätzlich in der verliehenen Originalform geführt werden. Mit freundlichen Grüßen