BerHG und Prozesskostenhilfe

I) Wie vermittelt das Amtsgericht Limburg an der Lahn die Möglichkeiten des BerHG und der Prozesskostenhilfe?

II) Wie viele Beratungshilfeanträge wurden 2014 - 2021 bei Ihnen gestellt? Wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt und warum? In welchen Rechtsgebieten?

III) Wie viele Prozesskostenhilfeanträge wurden bei Ihnen 2014 - 2021 gestellt? Wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt? In welchen Rechtsgebieten?

IV) Wie viele BerHG- und PKH-Anträge wurden von unbemittelten Prozessparteien ohne Anwalt/Anwältin gestellt? Wie viele wurden hier bewilligt bzw. abgelehnt?

V) In wie vielen Fällen haben Richter*innen 2014 - 2021 die PKH oder Leistungen des BerHG versagt, wenn die unbemittelte Prozesspartei Kläger/in war?

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Anspruchsgrundlage meiner Anfrage:

(a) Korruptionsprävention: "Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat das Recht auf Information!“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/bundespresseamt/recht-auf-information-460940)

(b) Die Stadtbibliothek in Limburg hat keine juristische Bibliothek, die juristischen Laien ermöglichen würde, das Bundesgesetzbuch, die Strafprozessordnung oder andere Gesetzestexte und einfache akademische Gesetzeskommentare nachzulesen.

(c) Die juristische Bibliothek im Gebäude des Landgerichtes Limburg an der Lahn ist nicht für juristische Laien ausgelegt, da juristische Laien eine andere Suchsystematik und juristische Grundlagenliteratur benötigen würden.

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Bibliographie

(1) [https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-beschwerden-zur-versagung-von-beratungshilfedienstleistungen-zugang-zum-recht-uber-prozesskostenhilfe-seit-der-reform-2014/]

(2) [https://fragdenstaat.de/anfrage/akteneinsicht-bzw-aktenauskunft-zu-berufspflichtverstoen-ablehnung-der-ubernahme-beratungshilfe-prozesskostenhilfemandate/]

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    21. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I) Wie vermit…
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BerHG und Prozesskostenhilfe [#260036]
Datum
1. Oktober 2022 12:16
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I) Wie vermittelt das Amtsgericht Limburg an der Lahn die Möglichkeiten des BerHG und der Prozesskostenhilfe? II) Wie viele Beratungshilfeanträge wurden 2014 - 2021 bei Ihnen gestellt? Wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt und warum? In welchen Rechtsgebieten? III) Wie viele Prozesskostenhilfeanträge wurden bei Ihnen 2014 - 2021 gestellt? Wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt? In welchen Rechtsgebieten? IV) Wie viele BerHG- und PKH-Anträge wurden von unbemittelten Prozessparteien ohne Anwalt/Anwältin gestellt? Wie viele wurden hier bewilligt bzw. abgelehnt? V) In wie vielen Fällen haben Richter*innen 2014 - 2021 die PKH oder Leistungen des BerHG versagt, wenn die unbemittelte Prozesspartei Kläger/in war? ////////////////////////////////////// Anspruchsgrundlage meiner Anfrage: (a) Korruptionsprävention: "Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat das Recht auf Information!“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/bundespresseamt/recht-auf-information-460940) (b) Die Stadtbibliothek in Limburg hat keine juristische Bibliothek, die juristischen Laien ermöglichen würde, das Bundesgesetzbuch, die Strafprozessordnung oder andere Gesetzestexte und einfache akademische Gesetzeskommentare nachzulesen. (c) Die juristische Bibliothek im Gebäude des Landgerichtes Limburg an der Lahn ist nicht für juristische Laien ausgelegt, da juristische Laien eine andere Suchsystematik und juristische Grundlagenliteratur benötigen würden. //////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////// Bibliographie (1) [https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-beschwerden-zur-versagung-von-beratungshilfedienstleistungen-zugang-zum-recht-uber-prozesskostenhilfe-seit-der-reform-2014/] (2) [https://fragdenstaat.de/anfrage/akteneinsicht-bzw-aktenauskunft-zu-berufspflichtverstoen-ablehnung-der-ubernahme-beratungshilfe-prozesskostenhilfemandate/] //////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Der Direktor Sehr << Antragsteller:in >> Auf Ihre Anfrage vom 04.1…
Von
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Betreff
AW: BerHG und Prozesskostenhilfe [#260036]
Datum
13. Oktober 2022 08:42
Status
Warte auf Antwort
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Der Direktor Sehr << Antragsteller:in >> Auf Ihre Anfrage vom 04.10.2022 teile ich Ihnen folgendes mit: Gemäß § 81 HDSIG besteht eine Beschränkung des Informationszugangs auf reine Verwaltungstätigkeiten. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG werden Gerichte und weitere Organe der Rechtspflege nur bei Verwaltungsaufgaben dem Informationszugang unterworfen. Die angefragten Tätigkeiten sind keine solchen der Justizverwaltung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gemaess Ihrer Antwort vom 13. Oktober um 8:42 Uhr sind folgende Tätigkeiten keine …
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BerHG und Prozesskostenhilfe [#260036]
Datum
13. Oktober 2022 10:27
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gemaess Ihrer Antwort vom 13. Oktober um 8:42 Uhr sind folgende Tätigkeiten keine der Justiz des Amtsgerichtes Limburg an der Lahn; die Verwaltung des Amtsgerichtes Limburg an der Lahn spricht sich frei von jeglichen Tätigkeiten mit: I) Informationsvermittlung der Möglichkeit des BerHG und Prozesskostenhilfe (Lagerbestände von Informationsmaterialien, Dokumentation der Informationsmaterial-Weitergabe) II) Statistik von BerHG-Beratungshilfeanträgen III) Statistik von Prozesskostenhilfeanträge IV) Verwaltungsstatistik zum Bedarf unbemittelter Prozessparteien hinsichtlich Bedarf BerHG- und PKH-Anträge zu stellen - direkt beim Amtsgericht Limburg an der Lahn V) Statistik zum Versagen des BerHG und der Prozesskostenhilfe bei Richter*innen des Amtsgerichtes Limburg an der Lahn Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260036/
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Sehr geehrte Damen und Herren, zum Bedenken Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 01.10.2022: Am 17.10.1994 verord…
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BerHG und Prozesskostenhilfe [#260036]
Datum
14. Oktober 2022 16:26
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Bedenken Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 01.10.2022: Am 17.10.1994 verordnete das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die "Verordnung zur Einführung des Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe" (PROZESSKOSTENHILFEVORDRUCKVERORDNUNG - PKHVV) Am 17.12.1994 verordnete das Bundesministerium der Justiz die "Verordnung zur Einführung von Vordrucken im Bereich der Beratungshilfe" (BERATUNGSHILFEVORDRUCKVERORDNUNG - BERHVV) Es bestehen keine Anordnungen gemaess §1 Absatz 3 PKHVV, wonach das Amtsgericht LImburg an der Lahn Vordrucke für PKH-Anträge zur Verfügung stellt. Aufgrund §1 Absatz 2 BerHVV besteht beim Amtsgericht Limburg an der Lahn kein Bedarf, Vordrucke für Antraege auf BerHG papieren auszuhändigen? Oder es gibt im Amtsgericht LImburg an der Lahn nur Rechtssuchende gemaess §2 BerHVV? §4 BerHVV: "Die bisher eingeführten Vordrucke können bis zum 31. Dezember 1995 weiterverwendet werden; der Antrag natürlicher Personen und Gewährung von Beratungshilfe nur, wenn er um Angaben zu den Wohnkosten ergänzt wird." §4 BerHVV ist kein Grund Rechtssuchenden die Wohnkosten abzusprechen, falls nur ein Antrag mit veraltetem Vordruck beim Amtsgericht Limburg an der Lahn eingereicht wird, ohne Ergänzung der Wohnkosten? Es bestehen keine Verwaltungsvorgänge beim Amtsgericht Limburg an der Lahn über den Verbleib veralteter Vordrucke für BerHG oder PKH? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260036/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BerHG und Prozesskostenhilfe“ vom 01.10.2022 (…
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
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AW: BerHG und Prozesskostenhilfe [#260036]
Datum
8. November 2022 08:45
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BerHG und Prozesskostenhilfe“ vom 01.10.2022 (#260036) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>