Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, der im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.
* Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, der im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde.
* Falls es weitere Sicherheitsaudits des beA-Systems gab würde ich diese gern ebenfalls erhalten.
* Zu den jeweiligen Sicherheitstests auch die Dokumente zur Auftragsvergabe, aus denen der Umfang des Tests hervorgeht.
Da das beA-System meiner Kenntnis nach ausschließlich für die BRAK entwickelt wurde gehe ich davon aus dass keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Hanno Böck
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Hanno Böck
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
DSAnpUG-EU: Datenschutzbehörden müssen zukünftig draußenbleiben
Posted on 27. März 2017 by Peter Schaar
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