Gründe für Nicht-Einsatz Luftfilter

Teilen Sie mit bitte mit, warum die S3-LEITLINE nicht umgesetzt wird. Insbesondere der Einsatz von Luftfiltern interessiert mich hierbei. Was sind die Gründe? Inwiefern überwiegen diese Gründe gegrnüber dem Gesundheitsschutz der Kinder?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Joseph G. Blatter
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Teilen Sie mit bi…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
Gründe für Nicht-Einsatz Luftfilter [#260067]
Datum
1. Oktober 2022 18:10
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teilen Sie mit bitte mit, warum die S3-LEITLINE nicht umgesetzt wird. Insbesondere der Einsatz von Luftfiltern interessiert mich hierbei. Was sind die Gründe? Inwiefern überwiegen diese Gründe gegrnüber dem Gesundheitsschutz der Kinder?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 260067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260067/ Postanschrift Joseph G. Blatter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 Sehr geehrter Herr Blatter, …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022
Datum
7. Oktober 2022 11:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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6,4 KB


Sehr geehrter Herr Blatter, bitte entnehmen Sie die Antwort auf Ihren Antrag dem anliegenden Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Joseph G. Blatter
AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 [#260067] Sehr geehrte D…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 [#260067]
Datum
7. Oktober 2022 22:52
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben, dass kein "Konsens über die Empfehlung zum Einsatz mobiler Luftreiniger erzielt werden konnte". Da dies nicht den Tatsachen entspricht, bitte ich mir mitzuteilen, zwischen wem konkret diesbezüglich kein Konsens bestand. Die an der S3-Leitlinie beteiligten Virologen haben den Einsatz von Luftfiltern u.a. für Schulen angeraten. Warum wird dies also nicht umgesetzt und wer - hier bitte ich um Namensnennung, hat hier Einwände geltend gemacht und warum wurde diesen Einwänden stattgegeben, obwohl der "Expertenrat" den Einsatz angeraten hat. Wurum wurde den Einwänden von vermeintlich anderen Experten, die nicht dem Expertenrat angehören, mehr Gewichtung beigemessen und inwiefern ist dies demokatisch legitimiert? Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 260067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260067/ Postanschrift Joseph G. Blatter << Adresse entfernt >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: [EXTERN] AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 [#260067] S…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 [#260067]
Datum
10. Oktober 2022 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blatter, mit Schreiben vom 07. Oktober wurde Ihr Antrag auf Informationszugang beschieden, ich bitte Sie Rechtsbehelf einzulegen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind. Die S3-Leitlinie in der aktuellen Fassung vom März 2022 trifft entgegen Ihrer Behauptung keine Empfehlung für den Einsatz von Luftreinigern: "Die Empfehlung wurde daraufhin im Leitlinientreffen 07/2021 ausführlich diskutiert. Es stellten sich drei divergierende Standpunkte heraus, die vor allem auf einer unterschiedlichen Bewertung der Evidenzlage und der Empfehlungsgrade beruhten. Daraufhin wurde beschlossen, zwei begründete Vorschläge für eine Empfehlungsänderung als Alternative zum vorhandenen Vorschlag zu erarbeiten." Die entsprechenden Begründungen der einzelnen Positionen, die für bzw. gegen einen Einsatz von Luftreinigern sprechen, können Sie auf Seite 18-20 der S3-Leitlinie nachvollziehen. Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur ist im Übrigen nicht Urheber der S3-Leitlinie und ist auch nicht an den Beratungen hierzu beteiligt. Für weitergehende Informationen zur S3-Leitlinie wenden Sie sich bitte an das: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Birkenstr. 67 10559 Berlin Tel.: 030-2009-7777 Mit freundlichen Grüßen

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Joseph G. Blatter
AW: [EXTERN] AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 [#260067] S…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 01. Oktober 2022 [#260067]
Datum
8. November 2022 22:32
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gründe für Nicht-Einsatz Luftfilter“ vom 01.10.2022 (#260067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter