Entscheidung zum Kitabetrieb in Berlin im 3. Corona-Herbst

Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde für Berliner Kitas zuletzt die Entscheidung getroffen, dass es dort (vorerst) keine Schutzmaßnahmen braucht? Was ist die Grundlage für Ihre Entscheidung, dass es an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung (weiter!) eine Testpflicht gibt, aber seit April diesen Jahres nicht mehr für Kitas?

Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen, Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie fachliche Stellungnahmen oder andere Unterlagen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen, zur Verfügung.
Welche Fachexperten, Verbände und/oder sonstige Vertreter wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidung zum Kitabetrieb in Berlin im 3. Corona-Herbst [#260079]
Datum
1. Oktober 2022 21:05
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde für Berliner Kitas zuletzt die Entscheidung getroffen, dass es dort (vorerst) keine Schutzmaßnahmen braucht? Was ist die Grundlage für Ihre Entscheidung, dass es an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung (weiter!) eine Testpflicht gibt, aber seit April diesen Jahres nicht mehr für Kitas? Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen, Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie fachliche Stellungnahmen oder andere Unterlagen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen, zur Verfügung. Welche Fachexperten, Verbände und/oder sonstige Vertreter wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260079/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Entscheidung zum Kitabetrieb in Berlin im 3. Corona-Herbst
Datum
28. Oktober 2022 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 01.10.2022 in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingegangen. Ihre Anfrage lautet: "Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde für Berliner Kitas zuletzt die Entscheidung getroffen, dass es dort (vorerst) keine Schutzmaßnahmen braucht? Was ist die Grundlage für Ihre Entscheidung, dass es an Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung (weiter!) eine Testpflicht gibt, aber seit April diesen Jahres nicht mehr für Kitas? Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen, Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie fachliche Stellungnahmen oder andere Unterlagen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen, zur Verfügung. Welche Fachexperten, Verbände und/oder sonstige Vertreter wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?" Zudem bitten Sie vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft informiert zu werden. Entsprechend möchte ich Sie wie folgt informieren: Nach § 16 IFG sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Dafür gelten das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) und die Verwaltungsgebührenordnung des Landes Berlin (VGebO). Nach der für die Kostenbemessung für Amtshandlungen nach dem Berliner IFG geltenden Tarifstelle 1004 der Anlage zur VGebO betragen die Gebühren bei einfacher Akteneinsicht bzw. Auskunft bis zu 100 Euro. Für Akteneinsicht bzw. Auskunft, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, sind 100 bis 250 Euro anzusetzen. Akteneinsicht bzw. Auskunft, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht kostet 250 bis 500 Euro. Soweit Fotokopien anfallen, kosten diese bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 Euro. Bei Ihrer Anfrage würden die Gebühren insgesamt mindestens 100,- Euro betragen. Ich erlaube mir zudem den Hinweis, dass gem. § 17 GebBtrG BE eine zur Gebührenzahlung verpflichtende Tätigkeit oder Leistung von der Vorauszahlung der vermutlich entstehenden Gebühr oder eines Teiles derselben sowie von der Zahlung eines Vorschusses für Barauslagen abhängig gemacht werden kann. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Ihre Anfrage unter den genannten Voraussetzungen aufrechterhalten wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich mir einen so hohen Betrag nicht leisten kann, muss ich meine Anfrage zurück…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Entscheidung zum Kitabetrieb in Berlin im 3. Corona-Herbst [#260079]
Datum
1. November 2022 21:42
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich mir einen so hohen Betrag nicht leisten kann, muss ich meine Anfrage zurück.ziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260079/

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