Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage

Welche Kosten (z.B. Personalkosten, Beraterkosten) haben die Entwicklung, Formulierung der Verordnung sowie die Maßnahmen zur Abschaffung der Gasumlage insg. verursacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Franziska Lietz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten (z.…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Franziska Lietz
Betreff
Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
2. Oktober 2022 16:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten (z.B. Personalkosten, Beraterkosten) haben die Entwicklung, Formulierung der Verordnung sowie die Maßnahmen zur Abschaffung der Gasumlage insg. verursacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska Lietz Anfragenr: 260103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260103/ Postanschrift Franziska Lietz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska Lietz
Franziska Lietz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gas…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Franziska Lietz
Betreff
AW: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
8. November 2022 06:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage“ vom 02.10.2022 (#260103) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franziska Lietz
Franziska Lietz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gas…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Franziska Lietz
Betreff
AW: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
8. November 2022 06:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage“ vom 02.10.2022 (#260103) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franziska Lietz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Lietz, mit Antrag vom 02.10.2022 begehren Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom Bu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
13. Februar 2023 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Lietz, mit Antrag vom 02.10.2022 begehren Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Zugang zu Informationen, welche Kosten (z.B. Personalkosten, Beraterkosten) die Entwicklung, Formulierung der Verordnung sowie die Maßnahmen zur Abschaffung der Gasumlage insgesamt verursacht haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann.Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten Dritter als auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter enthalten. Das IFG sieht in diesen Fällen (§ 5 Abs. 1 IFG und § 6 IFG) die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die voraussichtlich für die Bearbeitung dieses Antrags anfallenden Gebühren können sich jedoch reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann.Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) mit Wirkung zum 9. August 2022 aufgehoben (vgl. Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung vom 03.10.2022, BAnz AT 03.10.2022 V1). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten möchten. Sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie ferner um Mitteilung, ob Sie mit den Schwärzungen personenbezogener Daten Dritter sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter einverstanden sind und sich zur Übernahme der voraussichtlich anfallenden Gebühren bereiterklären. Ihrer Rückmeldung sehe ich bis spätestens 27. Februar 2023 entgegen. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich der Antrag erledigt hat. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Franziska Lietz
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Anders als von Ihnen angenommen, interessiere ich mich nicht für persone…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Franziska Lietz
Betreff
AW: WG: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
18. Februar 2023 11:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Anders als von Ihnen angenommen, interessiere ich mich nicht für personenbezogene Daten (z.B. Namen von Beratern) oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (z.B. Stundensätze von Beratern oder deren Timesheets etc.). Leider kommt es mir so vor, als versuchten Sie - nachdem inzwischen Monate seit meiner ersten Anfrage verstrichen sind - absichtlich, meine Anfrage auf derartige Aspekte umzulenken, um Zeit zu gewinnen bzw. mich durch die Andeutung einer Kostenfolge von meinem Anliegen abzubringen. Also nochmal: Meine Frage lautet: Welche Kosten (z.B. Personalkosten, Beraterkosten) haben die Entwicklung, Formulierung der Verordnung sowie die Maßnahmen zur Abschaffung der Gasumlage insg. verursacht? Es handelt sich um die Frage nach den Gesamtkosten, also eine einzige nackte Zahl. Eine Begründung erwarte ich nicht. Möglicherweise wäre es in Ihrem Interesse, eine Begründung oder Kalkulation beizufügen, falls die Zahl sehr hoch sein sollte und diese ohne Erläuterung unrealistisch wirken könnte. Dies überlasse ich aber Ihnen. Für mich interessant ist die reine Höhe der Kosten. Da ich folglich keine Informationen über personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse begehre, dürfte sich damit Ihre Begründung für die Erhebung von Gebühren erledigt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie mein Anliegen nunmehr direkt bearbeiten können. Ich setze Ihnen hierzu eine Frist bis zum 28.2. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, werde ich prüfen, ob ich mein Anliegen gerichtlich weiterverfolge. Freundliche Grüße, Dr. Franziska Lietz Anfragenr: 260103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/260103/upload/91cdaf9f225eeead3d5017aaa7f5952c06248e96/ Postanschrift Franziska Lietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Februar 2023 11:27
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Lietz, beigefügter Bescheid zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
2. März 2023 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lietz, beigefügter Bescheid zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen,
Franziska Lietz
Guten Tag << Anrede >> Sie haben die von mir gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne sich bei mir zu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Franziska Lietz
Betreff
AW: WG: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
11. März 2023 10:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Sie haben die von mir gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne sich bei mir zurückzumelden. Das ist schade. Mittlerweile ist die Soll-Frist von § 7 Abs. 2 S. 2 IFG von einem Monat seit dem 2.10. um mehr als vier Monate überschritten, weil es mir so scheint, dass Sie noch nicht einmal anfängliche Bemühungen vorgenommen haben, mein Anliegen zu erfüllen, sondern sich ausschließlich damit befasst haben, wie Sie dieses abwehren können. Mit freundlichen Grüßen Franziska Lietz Anfragenr: 260103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260103/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Lietz, anscheinend haben Sie beigefügte Email nicht erhalten. Entschuldigen Sie bitte den tech…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kosten für Entwicklung und Abschaffung der Gasumlage [#260103]
Datum
13. März 2023 08:29
Status
Sehr geehrte Frau Lietz, anscheinend haben Sie beigefügte Email nicht erhalten. Entschuldigen Sie bitte den technischen Fauxpas. Mit freundlichen Grüßen