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KPMG-Gutachen

das aktuelle KPMG-Gutachen zu den Ewigkeitslasten nach dem Ende des Bergbaus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • 0 Follower:innen

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Bisher haben 17 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

Sven Schellberg
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das aktuelle K…
An Oberbergamt des Saarlandes Details
Von
Sven Schellberg
Betreff
KPMG-Gutachen [#26019]
Datum
8. Januar 2018 23:54
An
Oberbergamt des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das aktuelle KPMG-Gutachen zu den Ewigkeitslasten nach dem Ende des Bergbaus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sven Schellberg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Schellberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Schellberg
Oberbergamt des Saarlandes
Sehr geehrter Herr Schellberg, das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten d…
Von
Oberbergamt des Saarlandes
Betreff
KPMG-Gutachen
Datum
10. Januar 2018 11:15
Status
Warte auf Antwort
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33,6 KB


Sehr geehrter Herr Schellberg, das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veranlasst, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Auftrag gegeben und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG verfasst. Wir haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um Mitteilung gebeten, ob Bedenken gegen eine Weiterreichung bestehen. Sobald die Rückmeldung vorliegt, erhalten Sie von uns weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Oberbergamt des Saarlandes
KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG …
Von
Oberbergamt des Saarlandes
Betreff
KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG
Datum
8. Februar 2018 18:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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33,6 KB


Sehr geehrter Herr Schellberg, wie bereits am 10.01.2018 mitgeteilt, hatten wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um Benachrichtigung gebeten, ob Bedenken gegen eine Weiterreichung des KPMG-Gutachtens zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG vom 23.11.2006 bestehen. Die Bearbeitung des Vorgangs konnte von Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie insbesondere wegen der erforderlichen Beteiligung Dritter (u.a. in Sachen Urheberrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) bislang noch nicht abgeschlossen werden. Wir halten Sie in der Angelegenheit weiter auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen
Oberbergamt des Saarlandes
KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Akt…
Von
Oberbergamt des Saarlandes
Betreff
KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen
Datum
13. Februar 2018 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schellberg, als Anlage erhalten Sie das erbetene „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006, das vom BMWi veranlasst, vom BAFA in Auftrag gegeben, von der KPMG verfasst sowie den Revierländern Nordrhein-Westfalen und Saarland in Mehrausfertigungen überlassen wurde. Das Gutachten war als betriebswirtschaftliche und finanzmathematische Grundlage für die Überlegungen des Bundes und der Revierländer Nordrhein-Westfalen und Saarland zur Neuordnung der Kohlepolitik und zur sozialverträglichen Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus gedacht. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat uns bezüglich der Weitergabe des Gutachtens um Übermittlung folgender Erläuterung gebeten: „Erläuterung zur Weitergabe des KPMG-Gutachtens: Gutachten „Zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23. November 2006 der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Das Gutachten zu den Stillsetzungskosten/Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG wurde im Auftrag des BAFA vom 18. Mai 2006 erstellt. Dritte werden nicht in den Schutzbereich des der Gutachtenerstellung zugrundeliegenden Vertrages einbezogen. Das Gutachten wurde ausschließlich für den Zweck der Feststellung, in welcher Höhe im Falle einer Stilllegung des Steinkohlenbergbaus über die bereits gebildeten bzw. fortgeschriebenen Rückstellungen hinaus Verpflichtungen entstehen erstellt. Es ist entsprechend seiner Zweckbestimmung als eine Grundlage zur Neuordnung der Kohlepolitik der Bundesregierung [Festlegungen der steinkohlepolitischen Vereinbarungen von 2007, Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007] herangezogen worden. Das Gutachten wurde auf der Basis ökonomischer und technischer Annahmen erstellt, die ausschließlich als Berechnungsgrundlage dienten. Weitergehende Festlegungen betreffend z. B. einzusetzende Techniken, Höhe von Pumpniveaus oder die Präjudizierung von Genehmigungsverfahren waren nicht Gegenstand des Gutachtens. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorstehende Gutachten vom 23. November 2006 auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt übermittelten Informationen erstellt wurde. Nach diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Untersuchungshandlungen seitens KPMG durchgeführt bzw. das Gutachten nicht aktualisiert.“ Bei der Nutzung des Gutachtens sind die Rechte Dritter (geistiges Eigentum, insbesondere Urheberrechte) zu wahren. Für die in Folge der erforderlichen Beteiligung Dritter entstandenen Verzögerungen bei der Übermittlung des Gutachtens bitten wir um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Sven Schellberg
AW: KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG…
An Oberbergamt des Saarlandes Details
Von
Sven Schellberg
Betreff
AW: KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen [#26019]
Datum
14. Februar 2018 08:49
An
Oberbergamt des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Bemühungen. Gestatten Sie mir noch eine letzte Rückfrage. Hat die KPMG eine Aussage zu einer Veröffentlichung ihres Gutachtens auf der genutzten Plattform fragdenstaat.de getroffen? Dies erschließt sich mir aus der Erläuterung zur Weitergabe des KPMG-Gutachtens nicht abschließend. Mit freundlichen Grüßen Sven Schellberg Anfragenr: 26019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Schellberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Oberbergamt des Saarlandes
KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Akt…
Von
Oberbergamt des Saarlandes
Betreff
KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen
Datum
19. Februar 2018 15:53
Status
image001.png
33,6 KB


Sehr geehrter Herr Schellberg, mit der in Abstimmung mit dem BMWi und der KPMG erfolgten Übermittlung des Gutachtens zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG vom 23.11.2006 haben wir Ihrem Antrag gemäß SIFG und SUIG in positiver Weise Rechnung getragen. Mit der Übermittlung des Gutachtens gemäß SIFG und SUIG an Sie sind Ihnen nicht die Rechte des Urhebers wie zum Beispiel zur Veröffentlichung übertragen worden, daher auch mein Hinweis in der E-Mail vom 13.02.2018 auf die Wahrung der Rechte Dritter. Die Übertragung von Urheberrechten wäre auch nicht Gegenstand eines Antrags gemäß SIFG und SUIG. KPMG hat uns mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens von allen beteiligten Parteien keine Veröffentlichung des Gutachtens angestrebt wurde. Die Empfänger sollten den Beteiligten immer bekannt sein. Eine Veröffentlichung im Internet würde dieser grundlegenden Bestrebung entgegenstehen. Hinzu kommt, dass das Gutachten auch immer nur vollumfänglich zu verwenden bzw. weiterzugeben ist. Bei einer Veröffentlichung im Internet kann dies nicht abschließend sichergestellt werden. Mit freundlichen Grüßen