nach § 49 KWG sofort vollziehbare Abwicklungsanordnung gegen Gazprom-Stiftung
Den - mutmaßlich vorhandenen - nach § 49 KWG sofort vollziehbaren Abwicklungsbescheid gegen die Gazprom-Stiftung (Eigenbezeichnung: Stiftung Klima- und Umweltschutz MV).
Hintergrund ist die Weigerung der Vorstandsvorsitzenden der Gazprom-Stiftung die Abwicklung eben dieser selbst durchzuführen.
Sachverhalt:
Im Zuge der am 15. Juli 2020 erlassenen Richtlinien [1] zur Anwendungen der CAATSA wurde auch die Nordstream 2 Pipeline von US Sanktionen, die im Zuge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim erlassenen worden waren, erfasst. Um diese Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika zu umgehen, begannen die im Folgenden Verschwörer genannten Hintermänner der Stiftung mit der Planung zur Errichtung der Gazprom-Stiftung deren einziger Zweck es war die bauliche Fertigstellung der Gazprom-Pipeline Nordstream II sicher zu stellen.
Als am 19. Januar des Folgejahres auch das - für die bauliche Fertigstellung essentiell notwendige - Verlegeschiff Fortuna seitens der Vereinigten Staaten von Amerika sanktioniert worden ist [2], begannen die Verschwörer am 1. Februar 2021 [3] - als Geschäftsbetrieb getarnt - damit sich aktiv an der baulichen Fertigstellung von Nordstream II zu beteiligen und nahmen hierzu unbedingt rückzahlbare Einlagen der Nordstream II AG zur Finanzierung des sog. Geschäftsbetriebs an.
Abgesehen von der im Raum stehenden Terrorismusfinanzierung des russischen Angriffskriegs - für deren Verfolgung jedoch die Bundesbank zuständig sein dürfte - betreibt die Gazprom-Stiftung somit ein Einlagengeschäft ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis inne zu haben. Entsprechend dürfte in Ihrem Hause, der BaFin, ein sofort vollziehbarer Bescheid zur Abwicklung des Einlagengeschäfts vorliegen.
Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wird um förmlichen Bescheid der Nichtexistenz eines solchen Abwicklungsbescheids sowie um Weiterleitung dieser Anfrage an die Market Contact Group gebeten.
[1] https://www.state.gov/caatsa-crieea-section-232-public-guidance/
[2] https://www.reuters.com/world/europe/us-imposes-sanctions-russian-vessel-involved-with-nord-stream-2-pipeline-2021-01-19/
[3] https://klimastiftung-mv.de/wp-content/uploads/2022/06/2022-06-09_Zum-wirtschaftlichen-Geschaeftsbetrieb.pdf
Information nicht vorhanden
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Datum6. Oktober 2022
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8. November 2022
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