Artikel 26d Verfassung des Landes Hessen
"Artikel 26d, Verfassung des Landes Hessen:
Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Errichtung und den
Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur und von angemessenem
Wohnraum. Der Staat wirkt auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt
und Land hin."
Bei der Ermittlung des Wohnraum-MIetswohnungsbedarfes,
a) steht hierbei der Wohnraum oder
b) die Infrastruktur des technischen digitalem
für vermeintliche soziale Infrastrukturen im Vordergrund?
Wird die Gentrifizierung anhand der sozialen Lebensführung und -organisation der Menschen erachtete, oder gemaess des technischen digitalen Fortschrittes?
Oder koennten Sie eine juristische Kommentierung des Artikel 26d, Verfassung des Landes Hessen, empfehlen?
Oder koennten Sie richterrechtliche Entscheidungen mit dem Artikel 26d Verfassung des Landes Hessen, nennen, die die heutige rechtsstaatliche Anwendung des Artikel 26d Verfassung des Landes Hessen dokumentieren?
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Oktober 2022
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26. Juli 2023
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