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Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de

Anfrage an: Radio Bremen

Radio Bremen hat auf seiner Internetseite Info herausgegeben, dass zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde.

"Radio Bremen und der WESER-KURIER kooperieren künftig bei Bewegtbildbeiträgen im Internet. Auf weser-kurier.de sind ab sofort auch die Beiträge des regionalen Fernsehmagazins buten un binnen von Radio Bremen abrufbar."
http://www.radiobremen.de/unternehmen/presse/unternehmen/radiobremenweserkurierkooperation100.html

Bitte schicken Sie mir die Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de oder schicken Sie mir bitte Internetadresse, wo ich diese Vereinbarung lesen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Radio Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de [#26051]
Datum
9. Januar 2018 12:59
An
Radio Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Radio Bremen hat auf seiner Internetseite Info herausgegeben, dass zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde. "Radio Bremen und der WESER-KURIER kooperieren künftig bei Bewegtbildbeiträgen im Internet. Auf weser-kurier.de sind ab sofort auch die Beiträge des regionalen Fernsehmagazins buten un binnen von Radio Bremen abrufbar." http://www.radiobremen.de/unternehmen/presse/unternehmen/radiobremenweserkurierkooperation100.html Bitte schicken Sie mir die Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de oder schicken Sie mir bitte Internetadresse, wo ich diese Vereinbarung lesen kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Radio Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 9. Januar 2018 nimmt Radio Bremen wie folgt Stellung: Auf Übers…
Von
Radio Bremen
Betreff
WG: Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de [#26051]
Datum
24. Januar 2018 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 9. Januar 2018 nimmt Radio Bremen wie folgt Stellung: Auf Übersendung der Kooperationsvereinbarung besteht kein Anspruch, insbesondere nicht nach § 1 Abs. 1 BremIFG. Bei der von Ihnen erbetenen Auskunft hinsichtlich der Kooperation zwischen Radio Bremen und weserkurier.de handelt es sich um eine solche, die journalistisch-redaktionelle Informationen betrifft. Die Kooperationsvereinbarung stellt eine Entscheidung des Programmbereichs über Verbreitungswege unserer Inhalte dar, gehört somit zum besonders geschützten Bereich unserer Tätigkeit. Die Rundfunkfreiheit schützt alle Tätigkeiten von der Beschaffung einer Information bis zu ihrer Verbreitung, einschließlich aller Hilfstätigkeiten. Dazu gehört auch die Wahl des Verbreitungsweges, hier also die Kooperation. Insoweit handelt die Rundfunkanstalt im Rahmen ihrer Rundfunkfreiheit staatsfern und unterliegt nicht den Auskunftspflichten, die Transparenz des hoheitlichen Handelns von Behörden bewirken sollen. Der besondere Schutz der Rundfunkfreiheit findet seinen Niederschlag in § 3 Nr. 9 BremIFG. Danach besteht in diesem Bereich kein Anspruch auf Informationszugang. Darüber hinaus enthält die Kooperationsvereinbarung naturgemäß Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die gemäß § 6 BremIFG besonders geschützt sind. Der Auskunftserteilung stehen hier schutzwürdige Interessen von Radio Bremen und Dritten entgegen. Die begehrte Auskunft – die Übersendung der Kooperationsvereinbarung – ist nicht möglich, ohne diese Interessen zu verletzen. So ist beispielsweise ein Bekanntwerden der konkreten Kooperationsvereinbarung geeignet, Radio Bremen beim Abschluss weiterer solcher Vereinbarungen zu beschränken. Außerdem würden kaufmännische Entscheidungen der Vertragspartnerin offenbart. Ein Überwiegen Ihrer oder öffentlicher Informationsinteressen, die diese schutzwürdigen Belange überwiegen, können wir nicht erkennen. Informationen zu der Kooperation können Sie unserer Unternehmensmitteilung unter http://www.radiobremen.de/unternehmen/p… entnehmen. Die Kooperation nutzt beiden Medienanbietern, aber vor allem dem Bremer Publikum: Die User von weser-kurier.de können künftig zusätzlich auch Videos mit dem journalistischen Gütesiegel von Radio Bremen ansehen. Radio Bremen erreicht mit seinen Beiträgen aus buten un binnen dadurch weitere Zuschauerinnen und Zuschauer. Der journalistische Wettbewerb der Redaktionen beider Häuser bleibt natürlich bestehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de“ [#26051]
Datum
24. Januar 2018 10:35
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26051 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es geweigert wird, die Information zu liefern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bringen Sie den Nachweis, dass Radio Bremen diese Kooperationsvereinbaru…
An Radio Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de“ [#26051]
Datum
24. Januar 2018 12:24
An
Radio Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bringen Sie den Nachweis, dass Radio Bremen diese Kooperationsvereinbarung durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaft abgeschlossen hat, wie es § 16a des Rundfunkstaatsvertrags vorsieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Radio Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in in § 16a RStV geht es um kommerzielle Tätigkeiten der Landesrundfunkanstalten. Das Em…
Von
Radio Bremen
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de“ [#26051]
Datum
6. Februar 2018 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in § 16a RStV geht es um kommerzielle Tätigkeiten der Landesrundfunkanstalten. Das Embedden der Videos durch den Weser Kurier erfolgt jedoch vergütungsfrei. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2018 11:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage diesbezüglich habe ich: wie si…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de“ [#26051]
Datum
22. Mai 2018 12:01
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage diesbezüglich habe ich: wie sieht es aus mit der Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung, die per Post kommt? Darf man diese im Internet veröffentlichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2018 13:54
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, ich gehe auf das Angebot von Radio Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen Radio Bremen und weser-kurier.de“ [#26051]
Datum
23. Mai 2018 15:35
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, ich gehe auf das Angebot von Radio Bremen ein. Bitte teilen Sie Radio Bremen diese Adresse mit: Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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