Nachweise der korrekten Umsetzung von Umsatzsteuergesetz und Datenschutz bei ELSTER

Dokumente (Anforderungskataloge, Prüfberichte oder ähnliches), die belegen, dass das System zur Online-Abgabe von Steuererklärungen namens ELSTER sowohl das Umsatzsteuergesetz als auch allgemeine Datenschutzgrundsätze korrekt umsetzt.

Hintergrund: Laut UStG §18 hat ein Unternehmer sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Jahresumsatzsteuererklärung "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln". Voraussetzung dafür ist eine entsprechende technische Umsetzung durch die Finanzbehörden. Diese soll anscheinend mit dem ELSTER-System gegeben sein. Nach meinem Informationsstand erfüllt nur die ELSTER-Schnittstelle COALA die gesetzlichen Vorgaben. Sie ist aber auf Umsatzsteuervoranmeldungen beschränkt und nur eine Schnittstelle für Programmierer, nicht für Endnutzer. Alle anderen Lösungen (ERiC, ElsterFormular, ElsterOnline/Mein Elster) erfordern das Ausführen von (proprietären) Programmen der Finanzbehörden auf dem Rechner des Steuerzahlers, entweder mit vollumfänglichen Benutzerrechten (ERiC, ElsterFormular) oder mit Ausführungsrechten im Browser (ElsterOnline über JavaScript). Dies entspricht nicht mehr einer reinen Datenübermittlung, sondern entspricht einer Telekommunikationsquellenüberwachung, populär als Online-Durchsuchung bezeichnet. Dies widerspricht grob dem Datenschutzgrundsatz der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit. Trotz mehrfacher Nachfrage ist das Finanzamt Halle in direkter Korrespondenz dieser Frage stets ausgewichen. Es geht hier nicht um die Frage der Sicherheit von SSL, Abgabe auf Speicherstift oder CD oder Härtefallregelungen. Es geht allein um die Frage, mit welcher Rechtfertigung die Finanzbehörden die Abgabe von Steuererklärungen davon abhängig machen, dass der Steuerzahler Programme der Finanzbehörden auf seinem Rechner ausführt. Ich möchte nun auf dem Wege des IZG an die begehrte Auskunft gelangen. Da dass Finanzamt zwischenzeitlich ein Zwangsgeldverfahren wegen vermeintlichen Verstoßes gegen UStG §18 gegen mich angestrengt hat, gehe ich davon aus, dass es Nachweise besitzt, dass Elster tatsächlich UStG §18 und übliche Datenschutzgrundsätze umsetzt. Ich beantrage hiermit die Herausgabe dieser Nachweise.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Finanzamt Halle (Saale) Details
Von
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Betreff
Nachweise der korrekten Umsetzung von Umsatzsteuergesetz und Datenschutz bei ELSTER [#26066]
Datum
10. Januar 2018 10:41
An
Finanzamt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (Anforderungskataloge, Prüfberichte oder ähnliches), die belegen, dass das System zur Online-Abgabe von Steuererklärungen namens ELSTER sowohl das Umsatzsteuergesetz als auch allgemeine Datenschutzgrundsätze korrekt umsetzt. Hintergrund: Laut UStG §18 hat ein Unternehmer sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Jahresumsatzsteuererklärung "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln". Voraussetzung dafür ist eine entsprechende technische Umsetzung durch die Finanzbehörden. Diese soll anscheinend mit dem ELSTER-System gegeben sein. Nach meinem Informationsstand erfüllt nur die ELSTER-Schnittstelle COALA die gesetzlichen Vorgaben. Sie ist aber auf Umsatzsteuervoranmeldungen beschränkt und nur eine Schnittstelle für Programmierer, nicht für Endnutzer. Alle anderen Lösungen (ERiC, ElsterFormular, ElsterOnline/Mein Elster) erfordern das Ausführen von (proprietären) Programmen der Finanzbehörden auf dem Rechner des Steuerzahlers, entweder mit vollumfänglichen Benutzerrechten (ERiC, ElsterFormular) oder mit Ausführungsrechten im Browser (ElsterOnline über JavaScript). Dies entspricht nicht mehr einer reinen Datenübermittlung, sondern entspricht einer Telekommunikationsquellenüberwachung, populär als Online-Durchsuchung bezeichnet. Dies widerspricht grob dem Datenschutzgrundsatz der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit. Trotz mehrfacher Nachfrage ist das Finanzamt Halle in direkter Korrespondenz dieser Frage stets ausgewichen. Es geht hier nicht um die Frage der Sicherheit von SSL, Abgabe auf Speicherstift oder CD oder Härtefallregelungen. Es geht allein um die Frage, mit welcher Rechtfertigung die Finanzbehörden die Abgabe von Steuererklärungen davon abhängig machen, dass der Steuerzahler Programme der Finanzbehörden auf seinem Rechner ausführt. Ich möchte nun auf dem Wege des IZG an die begehrte Auskunft gelangen. Da dass Finanzamt zwischenzeitlich ein Zwangsgeldverfahren wegen vermeintlichen Verstoßes gegen UStG §18 gegen mich angestrengt hat, gehe ich davon aus, dass es Nachweise besitzt, dass Elster tatsächlich UStG §18 und übliche Datenschutzgrundsätze umsetzt. Ich beantrage hiermit die Herausgabe dieser Nachweise.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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