Kontrollbericht zu Pizza City, Östringen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza City
Bahnhofstraße 1
76684 Östringen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Unter der genannten Anschrift ist zwar ein Gaststättenbetrieb gemeldet, aber tatsächlich ist der Be trieb geschlossen bzw. war noch gar nie geöffnet. Dies ergaben die vor-Ort-Kontrolien im Okotober 2022 und im Frühjahr dieses Jahres bzw. nochmals am 19.04.2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza City, Östringen [#260826]
Datum
14. Oktober 2022 00:50
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza City Bahnhofstraße 1 76684 Östringen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260826/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihre Anträge vom 14.10.22 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformation…
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihre Anträge vom 14.10.22 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
18. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
1,3 MB
wir bestätigen den Eingang Ihrer Anträge vom 14.10.2022 Durch Ihre Anträge auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind Belange von Dritten betroffen, denen gemäß VIG die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden muss. Aus diesem Grunde kann sich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG die Frist, innerhalb welcher Ihre Anträge zu bescheiden ist, auf zwei Monate verlängern. Wir bitten Sie vor Ablauf dieser Frist von Anfragen abzusehen. Im Rahmen Ihres Hinweises auf § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG teilen wir Ihnen mit, dass auf Nachfrage des Dritten Name und Anschrift des Antragstellers offen zu legen sind. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst, c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten und damit deren Offenlegung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG. Somit sind auf Nachfrage des Dritten Name und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Wir müssen bei entsprechender Nachfrage dieser Offenlegung nach kommen. Wir werden Ihre Daten auf Nachfrage, ohne erneute Rückfrage bei ihnen, dem Dritten bekannt geben. Nach einer summarischen Einschätzung dürften Ihre Anträge unter § 7 Absatz 1 Satz 2 1. Halbsatz VIG fallen und somit gebühren- und auslagenfrei bearbeitet werden. Sollte sich im Laufe der Bear beitung zeigen, dass der genannte Verwaltungsaufwand, insbesondere bei Beschreituhg des Rechtsweges durch den Unternehmer, überschritten wird, werden wir Sie umgehend informieren. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihre Anträge vom 14.10.22 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinforma…
An Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihre Anträge vom 14.10.22 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#260826]
Datum
17. April 2023 11:13
An
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizza City, Östringen“ vom 14.10.2022 (#260826) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach VIG vom 14.10.2022; Ihr Mail vom 17.04.2023 Unter der genannten …
Von
Landkreis Karlsruhe - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach VIG vom 14.10.2022; Ihr Mail vom 17.04.2023
Datum
20. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
992,1 KB
Unter der genannten Anschrift ist zwar ein Gaststättenbetrieb gemeldet, aber tatsächlich ist der Be trieb geschlossen bzw. war noch gar nie geöffnet. Dies ergaben die vor-Ort-Kontrolien im Okotober 2022 und im Frühjahr dieses Jahres bzw. nochmals am 19.04.2023.