Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen und vorangegangenen Sicherheitsbericht

In den letzten beiden Sicherheitsberichten verschweigt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen durch Coronaimpfungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland vollständig.

Der zuletzt am 07.09.2022 veröffentlichte Bericht berichtet über Meldefälle bis zum 30.06.2022. Das PEI ist dem BMG unterstellt, das BMG ist dem PEI weisungsbefugt.

Auf Presseanfrage vom 08.09.2022 verweigerte das PEI mir die Herausgabe dieser Daten bis zum 30.06.2022, ebenso auf Anfrage nach dem IFG über "Frag den Staat" vom 27.09.2022. Die Begründungen waren widersprüchlich und fragwürdig.

Einerseits behauptete das PEI, über diese Daten nicht zu verfügen bzw. diese nicht ohne großen Aufwand generieren zu können. Das wirft die Frage auf, ob das PEI seiner Aufgabe, der Sicherheitsüberwachung von Impfstoffen, überhaupt nach kommt. Weiterhin befand das PEI, diese Daten trügen nicht zum Risikoverständnis bei und gingen die Öffentlichkeit nichts an, was ich für anmaßend erachte. Außerdem verwies das PEI an die EMA. Dort jedoch kann man keine länderspezifischen Daten für bestimmte Altersgruppen erhalten, sondern nur für den europäischen Wirtschaftsraum insgesamt, dies zudem nur mit erheblichem Aufwand, Spezialkenntnissen und Spezialprogrammen. Das würde meine Frage nicht beantworten.

Eine entsprechende Presseanfrage bügelte das BMG am 05.10.2022 ebenfalls mit Verweis an die EMA sowie einigen Sätzen zu den Aufgaben des PEI ab. Auf meine Nachfrage antwortete das BMG bis heute nicht.

Allerdings gibt es starke Hinweise auf ein fragwürdiges Risiko-Nutzen-Verhältnis der Coronaimpfungen bei Kindern und Jugendlichen, die nur selten schwer erkranken. Auf Anfrage vom Mai teilte mir das PEI seinerzeit noch mit, dass bis zum 31.03.2022 für die Altersgruppe 5 bis 17 Jahre insgesamt 1.209 Verdachtsfälle auf schwerwiegende und NEUN Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen gemeldet wurden. Darüber hinaus haben einige Länder die Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zurückgezogen.

Vor dem Hintergrund der Weigerung des PEI, die genannten Daten an die Presse und die Öffentlichkeit herauszugeben, was den Verdacht der institutionellen Verschleierung aufkommen lässt, ersuche ich das BMG hiermit, mir im Sinne des Rechts auf Informationsfreiheit folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

4. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

5. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

6. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet?

Anmerkung: Da das PEI dem BMG unterstellt ist und das BMG seine Impfkampagne unter anderem auf die PEI-Daten stützt, muss es über die angefragten Daten verfügen. Sollte das BMG argumentieren, dass dies nicht der Fall sei, muss unterstellt werden, dass das BMG seine Impfkampagne auf unwissenschaftlicher Basis führt und bewusst eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in Kauf nimmt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2022
  • Frist
    16. November 2022
  • 9 Follower:innen
Susan Bonath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten be…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Susan Bonath
Betreff
Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen und vorangegangenen Sicherheitsbericht [#260840]
Datum
14. Oktober 2022 11:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten beiden Sicherheitsberichten verschweigt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Nebenwirkungen durch Coronaimpfungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland vollständig. Der zuletzt am 07.09.2022 veröffentlichte Bericht berichtet über Meldefälle bis zum 30.06.2022. Das PEI ist dem BMG unterstellt, das BMG ist dem PEI weisungsbefugt. Auf Presseanfrage vom 08.09.2022 verweigerte das PEI mir die Herausgabe dieser Daten bis zum 30.06.2022, ebenso auf Anfrage nach dem IFG über "Frag den Staat" vom 27.09.2022. Die Begründungen waren widersprüchlich und fragwürdig. Einerseits behauptete das PEI, über diese Daten nicht zu verfügen bzw. diese nicht ohne großen Aufwand generieren zu können. Das wirft die Frage auf, ob das PEI seiner Aufgabe, der Sicherheitsüberwachung von Impfstoffen, überhaupt nach kommt. Weiterhin befand das PEI, diese Daten trügen nicht zum Risikoverständnis bei und gingen die Öffentlichkeit nichts an, was ich für anmaßend erachte. Außerdem verwies das PEI an die EMA. Dort jedoch kann man keine länderspezifischen Daten für bestimmte Altersgruppen erhalten, sondern nur für den europäischen Wirtschaftsraum insgesamt, dies zudem nur mit erheblichem Aufwand, Spezialkenntnissen und Spezialprogrammen. Das würde meine Frage nicht beantworten. Eine entsprechende Presseanfrage bügelte das BMG am 05.10.2022 ebenfalls mit Verweis an die EMA sowie einigen Sätzen zu den Aufgaben des PEI ab. Auf meine Nachfrage antwortete das BMG bis heute nicht. Allerdings gibt es starke Hinweise auf ein fragwürdiges Risiko-Nutzen-Verhältnis der Coronaimpfungen bei Kindern und Jugendlichen, die nur selten schwer erkranken. Auf Anfrage vom Mai teilte mir das PEI seinerzeit noch mit, dass bis zum 31.03.2022 für die Altersgruppe 5 bis 17 Jahre insgesamt 1.209 Verdachtsfälle auf schwerwiegende und NEUN Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen gemeldet wurden. Darüber hinaus haben einige Länder die Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zurückgezogen. Vor dem Hintergrund der Weigerung des PEI, die genannten Daten an die Presse und die Öffentlichkeit herauszugeben, was den Verdacht der institutionellen Verschleierung aufkommen lässt, ersuche ich das BMG hiermit, mir im Sinne des Rechts auf Informationsfreiheit folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 2. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 3. Wie viele Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 4. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 5. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? 6. Wie viele Verdachtsfälle auf tödliche Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen bei Kindern unter 5 Jahren wurden dem PEI bis zum 30.06.2022 gemeldet? Anmerkung: Da das PEI dem BMG unterstellt ist und das BMG seine Impfkampagne unter anderem auf die PEI-Daten stützt, muss es über die angefragten Daten verfügen. Sollte das BMG argumentieren, dass dies nicht der Fall sei, muss unterstellt werden, dass das BMG seine Impfkampagne auf unwissenschaftlicher Basis führt und bewusst eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in Kauf nimmt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 260840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260840/ Postanschrift Susan Bonath << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bonath, vielen Dank für Ihre Anfrage (E-Mail) vom 14. Oktober 2022 zu Daten bei schwerwiegende…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag Susan Bonath, Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen und vorangegangenen Sicherheitsbericht [#260840]
Datum
28. Oktober 2022 20:24
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB
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2,8 KB


Sehr geehrte Frau Bonath, vielen Dank für Ihre Anfrage (E-Mail) vom 14. Oktober 2022 zu Daten bei schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Corona-Impfungen bei Kindern. Seitens des Paul-Ehrlich-Instituts haben Sie bereits ausführliche Erläuterungen in diesem Kontext erhalten. Wir werden uns mit dem PEI nochmals in Verbindung setzen, um abschließend zu klären, ob die von Ihnen in Ihrer Anfrage unter den Ziffern 1 bis 6 erbetenen Meldezahlen von Verdachtsfällen in dieser Form dort vorhanden sind. Wir bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Susan Bonath
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödliche…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: IFG Antrag Susan Bonath, Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen und vorangegangenen Sicherheitsbericht [#260840]
Datum
16. November 2022 09:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fehlende Daten zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach Coronaimpfung bei Kindern im aktuellen und vorangegangenen Sicherheitsbericht“ vom 14.10.2022 (#260840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath