Radwegnutzungspflicht Meiersheide

Die Zufahrt zur Gesamtschule Meiersheide, die Straße »Meiersheide«, ist eine Tempo-30-Zone. Laut StVO 45(1c) darf eine solche Zone nur dann ausgewiesen werden, wenn es keine nutzungspflichtigen Radwege in ihr gibt. Die Straße hat jedoch auf beiden Seite ebensolche Radwege (Zeichen 240). Bitte übersenden Sie mir die Begründung für diese widersprüchliche Anordnung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hennef (Sieg) Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Radwegnutzungspflicht Meiersheide [#260903]
Datum
15. Oktober 2022 14:20
An
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zufahrt zur Gesamtschule Meiersheide, die Straße »Meiersheide«, ist eine Tempo-30-Zone. Laut StVO 45(1c) darf eine solche Zone nur dann ausgewiesen werden, wenn es keine nutzungspflichtigen Radwege in ihr gibt. Die Straße hat jedoch auf beiden Seite ebensolche Radwege (Zeichen 240). Bitte übersenden Sie mir die Begründung für diese widersprüchliche Anordnung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding Anfragenr: 260903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260903/ Postanschrift Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding

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