Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland

An Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler.

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“

Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter.

Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben.

1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen?

2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen?

3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An Landesbeau…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland [#261145]
Datum
17. Oktober 2022 12:36
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler. Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“ Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben. 1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen? 2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen? 3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261145/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-22/029 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17. Oktober 2022 haben Sie nach …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland [#261145]
Datum
2. Oktober 2023 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-22/029 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17. Oktober 2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen einige Fragen zur Zahlung von UdSSR-Renten in Deutschland zu beantworten. Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler die gewünschten Informationen nicht vorliegen. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Grundsätzlich werden Rentenangelegenheiten im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> , Telefon: 0611-3219 - 0, bearbeitet. Es ist hier jedoch nicht bekannt, ob die von Ihnen begehrt Informationen im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vorliegen. Die durch Büroversehen eingetretene erhebliche Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen