Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland
An den Beauftragten für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern.
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“
Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter.
Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben.
1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen?
2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen?
3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente.
Vielen Dank.
Information nicht vorhanden
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Datum17. Oktober 2022
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19. November 2022
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