Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag

Anfrage an: NDR

Auf der Seite
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
liest man im letzen Absatz, letzter Satz:
"Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt auch für weitere volljährige Mitbewohner, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden."
Die Gewährung von Sozialleistungen für mehrere Personen bezieht sich auf eine Haushaltszusammengehörigkeit. Sie wird an finanziellen Tatbeständen bemessen. Die Gruppe der Gesamtschuldnerschaft des Rundfunkbeitrages wird jedoch am Begriff der Wohnung aus dem RBStV, also eines räumlichen Tatbestandes bemessen.
1) Wie wird der Anteil an der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrages einer weiteren wohnungsinhabenden Person bemessen, die NICHT Teil der genannten Sozialleistungsgemeinschaft ist?
2) Welchen juristischen Personenstatus hat die privilegierte Gruppe der Sozialleistungsberechtigten in der Gesamtschuldnerschaft des Rundfunkbeitrages und wo ist dieses gesetzlich bestimmt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
12. Januar 2018 22:07
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auf der Seite https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html liest man im letzen Absatz, letzter Satz: "Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt auch für weitere volljährige Mitbewohner, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden." Die Gewährung von Sozialleistungen für mehrere Personen bezieht sich auf eine Haushaltszusammengehörigkeit. Sie wird an finanziellen Tatbeständen bemessen. Die Gruppe der Gesamtschuldnerschaft des Rundfunkbeitrages wird jedoch am Begriff der Wohnung aus dem RBStV, also eines räumlichen Tatbestandes bemessen. 1) Wie wird der Anteil an der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrages einer weiteren wohnungsinhabenden Person bemessen, die NICHT Teil der genannten Sozialleistungsgemeinschaft ist? 2) Welchen juristischen Personenstatus hat die privilegierte Gruppe der Sozialleistungsberechtigten in der Gesamtschuldnerschaft des Rundfunkbeitrages und wo ist dieses gesetzlich bestimmt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung#1: Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
13. Februar 2018 01:38
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag“ vom 12.01.2018 (#26119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung#2: Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
27. März 2018 03:17
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag“ vom 12.01.2018 (#26119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung#3: Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
24. April 2018 11:57
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag“ vom 12.01.2018 (#26119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung#4: Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
18. Juli 2018 00:26
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag“ vom 12.01.2018 (#26119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung#5: Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
28. August 2018 12:45
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag“ vom 12.01.2018 (#26119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 197 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung#6: Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag [#26119]
Datum
9. Oktober 2018 13:02
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Empfängern von Sozialhilfe vom Rundfunkbeitrag“ vom 12.01.2018 (#26119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 239 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>