IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022

eine anonymisierte Fassung zu dem Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022 zu.
Zusätzlich möchte ich eine Information über alle erledigten Verfahren zum Thema DSGVO haben. Also Aktenzeichen und Klagegenstand.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine anon…
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022 [#261304]
Datum
19. Oktober 2022 14:32
An
Thüringer Finanzgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine anonymisierte Fassung zu dem Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022 zu. Zusätzlich möchte ich eine Information über alle erledigten Verfahren zum Thema DSGVO haben. Also Aktenzeichen und Klagegenstand.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/261304/upload/ad20dd55701e6f8de551de2a98c1cc99eda89379/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Finanzgericht
Sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, das Urteil 4 K 660/20 kann Ihnen in …
Von
Thüringer Finanzgericht
Betreff
Antwort: WG: IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022 [#261304]
Datum
20. Oktober 2022 09:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, das Urteil 4 K 660/20 kann Ihnen in neutralisierter Form zugesandt werden. Es würden dafür Kosten in Höhe von 15,00 € entstehen. Bevor Ihnen das Urteil aber zugeht, benötigen wir eine Anschrift von Ihnen, an welche dann die Kostenrechnung geschickt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen handelt es sich um eine öffent…
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022 [#261304]
Datum
20. Oktober 2022 09:47
An
Thüringer Finanzgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe. Vgl. ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0. Die fehlende Veröffentlichung, bzw. die Veröffentlichung in kostenpflichtigen Angeboten erscheint dabei prohibitiv. Die Zusendung als Kopie in Papierform dürfte zugleich gegen Art. 20a GG verstoßen, da die Plattform FragDenStaat.de einen entsprechenden elektronischen Austausch ermöglicht. Mit der Festsetzung der Verwaltungsgebühren bin ich aus obigen Gründen nicht einverstanden. Ich werde gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen und Klage erheben. Meine Postadresse ist unten anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/261304/upload/ad20dd55701e6f8de551de2a98c1cc99eda89379/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Finanzgericht
Sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Entschuldigung, dass ich mich irrtüm…
Von
Thüringer Finanzgericht
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: WG: IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022 [#261304]
Datum
20. Oktober 2022 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Entschuldigung, dass ich mich irrtümlich ausgedrückt habe. Sie würden das Urteil natürlich per Email zugesandt bekommen und nicht in Papierform auf dem normalen Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Finanzgericht
Entscheidungen Thüringer Finanzgericht
Von
Thüringer Finanzgericht
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidungen Thüringer Finanzgericht
Datum
7. November 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidungen Thüringer Finanzgericht [#261304] Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 07.11.2022 ha…
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen Thüringer Finanzgericht [#261304]
Datum
12. November 2022 12:11
An
Thüringer Finanzgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 07.11.2022 habe ich erhalten und danke für die ausführliche Darstellung. zu 1) Ich wünsche die Veröffentlichung der Entscheidung via FragdenStaat.de. Ich werde die Gebühren in Höhe von 15 Eur zahlen. Ich werde gegen den Gebührenbescheid beim Verwaltungsgericht vorgehen, da ich die Gebühren für unvereinbar mit der zitierten Rechtssprechung des BVerwG und damit für prohibitiv halte. Denn wie richtig angemerkt worden ist, ist in diesem Verfahren eine Revision anhängig, was für eine grundsätzliche Rechtsprechung gelten dürfte. zu 2) Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Rechtsprechung der FG in Bezug auf die DSGVO in Verbindung mit erheblichen Zweifeln der an der Vereinbarkeit bestimmter Normen der AO mit dem Unionsrecht dürfte es als nahzu unerträglich erscheinen die Rechtsprechung der FG lediglich in den kommerziellen Plattformen BECK und Juris zu veröffentlichen. Denn die Rechtsprechung ist Teil der Gewaltenteilung. Der proibitive Ansatz erscheint aufgrund des Koaliationsvertrages der aktuellen Regierung, dass die gesamte Rechtsprechung zu veröffentlichen ist als Zweifelhaft. auf den Koaliationsvertrag wird verwiesen. Im Übrigen ist das Urteil bei BECK lediglich im besonderen bereich der EFG veröffentlicht und bei Juris auch nicht verfügbar. Was zu einer fehlenden Veröffentlichung des begehrten Urteils 4 K 660/20 insgesamt führen dürfte. Der Einwand des § 30 AO in Verbindung mit §§ 203; 355 StGB trägt im Übrigen nicht, denn die Entscheidung ist bereits auf kommerziellen Plattformen veröffentlicht. Der wissenschaftliche Anspruch der jeweiligen Plattformen ist nach der Rechtsprechung des BVerwG irrelevant. Verfahrensakten wurden von mir nie angfragt. Ihr Einwand, dass das BVerfG nicht die Veröffentlichung aller Entscheidungen verlangt, ist einer gerichtlichen Überprüfung im Rahmen des Öffentlichkeitsgrundsatzes eine höchstspannede Rechtsfrage im Kernbereich des Rechtstaates. Diese Rechtsfrage ist zugleich mit den erhobenen Gebühren einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen. Ich sehe der Zusendung des gewünschten Urteils und dem Gebührenbescheid erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidungen Thüringer Finanzgericht [#261304] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen Thüringer Finanzgericht [#261304]
Datum
23. November 2022 08:26
An
Thüringer Finanzgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022“ vom 19.10.2022 (#261304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze T…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022“ [#261304]
Datum
24. November 2022 06:59
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261304/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Informationen amtlich vorliegen und die Anfrage bis heute nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261304.pdf - 2022-11-07_1-img20221112-11395354.pdf Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261304/
Thüringer Finanzgericht
Anfrage wegen Entscheidungen.docx Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht erhalten Sie die Antwort…
Von
Thüringer Finanzgericht
Betreff
Anfrage wegen Entscheidungen.docx
Datum
24. November 2022 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht erhalten Sie die Antwort an die von Ihnen aufgeführte email Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage wegen Entscheidungen.docx [#261304] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich …
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage wegen Entscheidungen.docx [#261304]
Datum
24. November 2022 11:52
An
Thüringer Finanzgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich danke für die erfolgreiche Umsetzung meines Anliegens. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle Urteile zu denen die Revision zugelassen wird grundsätzlich veröffentlichen. Ich sehe meine Anfrage hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Thüringer Finanzgericht
Antwort: AW: Anfrage wegen Entscheidungen.docx [#261304] Sehr << Antragsteller:in >> << Antragst…
Von
Thüringer Finanzgericht
Betreff
Antwort: AW: Anfrage wegen Entscheidungen.docx [#261304]
Datum
24. November 2022 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, wir sind dabei, die Veröffentlichungspraxis zu optimieren. Gerne berücksichtigen wir auch Ihre Anregung. Vermutlich werden eher noch mehr Urteile veröffentlicht werden als nur die revisionsbefangenen Klagen. Schönen Tag noch.. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022“ [#261304] Sehr geehrte Damen und H…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG Anfrage nach Urteil 4 K 660/20 vom 22.02.2022“ [#261304]
Datum
29. November 2022 15:01
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Finanzgericht hat mir die Entscheidung zwar nicht per Mail zur Verfügung gestellt, jedoch hat das FG meiner Itention entsprochen und das Urteil veröffentlicht. Aus meiner Sicht ist die Sache erledigt. Das FG hat verprochen deutlich mehr Urteile zu veröffentlichen, was insofern auch meinen Zielen entspricht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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<< Anfragesteller:in >>
Veröffentlichungs-Praxis des FG Thüringen [#261304] Sehr << Anrede >> es ist ja nun einige Zeit her, d…
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungs-Praxis des FG Thüringen [#261304]
Datum
24. April 2023 19:15
An
Thüringer Finanzgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist ja nun einige Zeit her, dass Sie mir geschrieben hatten. Sie wollten die Veröffentlichungspraxis Ihres Gerichts überarbeiten und als öffentliche Aufgabe durchführen. Nunmehr muss ich jedoch feststellen, dass nichts wirklich geändert wurde. Warme Worte sind immer gerne gehört. Ich würde mich freuen, wenn Sie den warmen Worten nunmehr auch Taten folgen lassen würden. Ich würde Sie ungern vor dem VG Weimar auf die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen verklagen wollen. Ich denke ich Warte auf den Termin im Mai des BFH und sehe mir dann die Veröffentlichungen des FG Thüringen an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Veröffentlichungs-Praxis des FG Thüringen [#261304] Sehr << Anrede >> ich bin ja noch immer auf d…
An Thüringer Finanzgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veröffentlichungs-Praxis des FG Thüringen [#261304]
Datum
27. Oktober 2023 21:42
An
Thüringer Finanzgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin ja noch immer auf der Suche nach der geänderten Veröffentlichungspraxis. Leider muss ich erneut feststellen, dass die Veröffentlichungen durch das Finanzgericht Gotha sich in der Quantität nicht verbessert haben. Dies macht es mir praktisch unmöglich, Divergenzen zu anderen Verfahren zu finden und auszuwerten. Ich würde gerne mein Ziel, 2% der Revsionen beim BFH zu führen, auch mit Ihrer Hilfe erreichen. Ich sehe der Veröffentlichung weiterer Entscheidungen entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Finanzgericht
Antwort: AW: Veröffentlichungs-Praxis des FG Thüringen [#261304] Sehr << Antragsteller:in >> << …
Von
Thüringer Finanzgericht
Betreff
Antwort: AW: Veröffentlichungs-Praxis des FG Thüringen [#261304]
Datum
30. Oktober 2023 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, danke für Ihren Hinweis. Die Veröffentlichungspraxis kann aus Kostengründen wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nur schrittweise geändert werden. Immerhin haben Ihre Hinweise dazu geführt, dass nunmehr Hunderte Entscheidungen veröffentlicht wurden. Wir arbeiten weiter daran. Mit freundlichen Grüßen