Stand des Regierungsvorhabens „Honorarrichtlinien für Künstler“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Honorarrichtlinien für Künstler (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Honorarrichtlinien für Künstler“ [#261336]
Datum
19. Oktober 2022 19:33
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Honorarrichtlinien für Künstler (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261336/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 – 13002/22#53 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2022, in …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Honorarrichtlinien für Künstler“ [#261336]
Datum
20. Oktober 2022 16:38
Status
Warte auf Antwort
K 11 – 13002/22#53 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang beantragen zu Dokumenten, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Honorarrichtlinien für Künstler (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Ihr Anträge werden von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#53 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 19. Oktober 2022 erbaten Sie auf der Grundlage des Informati…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19.10.: Stand des Regierungsvorhabens „Honorarrichtlinien für Künstler“ [#261336]
Datum
17. November 2022 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 19. Oktober 2022 erbaten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Dokumente[n], die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Honorarrichtlinien für Künstler (s. Koalitionsvertrag) dokumentieren. Entscheidung Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Anbei finden Sie den Sachstandsbericht zur Etablierung von Mindesthonoraren für Kreative, der am 23.9.2022 in einem Gespräch mit den zuständigen Berichterstatter*innen der Koalitionsfraktionen (nicht wie im Betreff des Dokuments vermerkt im sog. Ampel Jour fixe) vorgetragen wurde. Das Dokument enthält an zwei Stellen Schwärzungen. Nach § 4 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Bei dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, Mindesthonorierungen in den Förderrichtlinien des Bundes aufzunehmen (Z. 4091), handelt es sich um eine noch nicht abgeschlossene Maßnahme. Die Passagen des Dokuments bilden eine Grundlage für den Willensbildungsprozess und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &g…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 19.10.: Stand des Regierungsvorhabens „Honorarrichtlinien für Künstler“ [#261336]
Datum
17. November 2022 19:26
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261336/