K 11 – 13002/22#53
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang beantragen zu Dokumenten, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Honorarrichtlinien für Künstler (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Ihr Anträge werden von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#53 bearbeitet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss.
Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter
http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können.
Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen