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Anträge im Rahmen der Ausschreibung „Neuausrichtung überregionaler Informationsservices“

Alle Anträge, die in der Ausschreibung „Neuausrichtung überregionaler Informationsservices“ bei Ihnen eingegangen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Oktober 2012
  • Frist
    23. November 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Anträge, d…
An Deutsche Forschungsgemeinschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge im Rahmen der Ausschreibung „Neuausrichtung überregionaler Informationsservices“
Datum
22. Oktober 2012 17:07
An
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Anträge, die in der Ausschreibung „Neuausrichtung überregionaler Informationsservices“ bei Ihnen eingegangen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Forschungsgemeinschaft
Telefonprotokoll: DFG ist nicht auskunftspflichtig dfg: Die DFG ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht au…
Von
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Via
Briefpost
Betreff
Telefonprotokoll: DFG ist nicht auskunftspflichtig
Datum
29. Oktober 2012
Status
Anfrage abgelehnt
dfg: Die DFG ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht auskunftspflichtig, möchte sich aber auch nicht verschanzen. Über die GEBRIS-Datenbank können Informationen zu allen Anträgen abgerufen werden. Wofür benötigen Sie die Informationen? Was haben Sie damit vor? Grundsätzlich müssen wir die Persönlichkeitsrechte der Antragstellenden und Gutachter schützen. Wir könnten Anfragen ggf. An die Antragsteller weiterleiten, wenn z.B. ein Forschungsinteresse o.Ä. vorliegt ... antragsteller: Ich habe gerade mal die GEBRIS-Datenbank aufgerufen und “Neuausrichtung” eingegeben, erhalte aber keine brauchbaren Treffer ... dfg: Was sie jetzt für diesen Bereich genau eingeben müssen, weiß ich auch nicht, es sind aber sehr viele Informationen in unserer Datenbank vorhanden. antragsteller: Ich hatte angefragt, da die DFG mit dem Programm ja eine Anschubfinanzierung zur Neuausrichtung der Informationsversorgung in Deutschland vornehmen möchte. Davon sind Landesbehörden, Bundesbehörden und viele andere öffentliche Einrichtungen betroffen. Sie rufen mich ja hier auf der Arbeit (eine öffentliche Einrichtung) an und können daher erkennen, dass ich ein direktes Interesse an dieser Frage habe. Generell sind aber viele Personen von den Entscheidungen betroffen. Außerdem kann es in der Ausschreibung womöglich zu konkurrierenden Anträgen kommen, es gibt m.E. ein öffentliches Interesse welche Vorschläge hier zur Diskussion gestellt und schließlich positiv bewertet werden. Die Anschubfinanzierung einfach – mit Verlaub – im Hinterzimmer auszuhandeln, halte ich für nicht adäquat und wünsche mir hier mehr Transparenz, daher habe ich den Antrag gestellt. dfg: Ich verstehe Ihr Interesse. Die DFG ist wie gesagt um Transparenz bemüht. Ein positiver Bescheid der Gutachter ist aber nicht gleichbedeutend mit einer politischen Entscheidung. Daher kann von Hinterzimmerpolitik keine Rede sein. Falls Sie noch Fragen haben, würde ich Sie bitten sich an den zuständigenFachreferenten zu wenden.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.