Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

am 18.08.2022 stellte das BMJ einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vor
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0818_Planungsbeschleunigung.html

Den interessierten Kreisen wurde bis zum 12.09.2022 Zeit zur Stellungnahme gegeben.

Bitte senden Sie mir die diesbezüglich eingereichten

- Stellungnahmen von Frau Bick, vorsitzender Richterin am Bundesverwaltungsgericht

- Stellungnahme des OVG Münster

entgegen der Verlautbarung auf ihrer Homepage wurden diese Stellungnahmen nicht veröffentlicht.

Angesichts der laufenden Diskussionen und Beratungen über den Entwurf, bitte ich Sie um eine schnelle Beantwortung meiner Anfrage.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Über eine mögliche Kostenpflichtigkeit bin ich mir bewusst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 18.08.2022 ste…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
21. Oktober 2022 13:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 18.08.2022 stellte das BMJ einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vor https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0818_Planungsbeschleunigung.html Den interessierten Kreisen wurde bis zum 12.09.2022 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Bitte senden Sie mir die diesbezüglich eingereichten - Stellungnahmen von Frau Bick, vorsitzender Richterin am Bundesverwaltungsgericht - Stellungnahme des OVG Münster entgegen der Verlautbarung auf ihrer Homepage wurden diese Stellungnahmen nicht veröffentlicht. Angesichts der laufenden Diskussionen und Beratungen über den Entwurf, bitte ich Sie um eine schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Über eine mögliche Kostenpflichtigkeit bin ich mir bewusst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261448/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Re…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
23. November 2022 11:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ vom 21.10.2022 (#261448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Re…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
24. November 2022 09:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ vom 21.10.2022 (#261448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Re…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
24. November 2022 13:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ vom 21.10.2022 (#261448) präzisiere ich außerdem wie folgt: Sofern keine individuelle Stellungnahme von Richterin Ulrike Bick vorliegt, sondern nur eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu demselben Gegenstand, bezieht sich meine Anfrage auf diese Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts. Ich bitte um eine zeitnahe Bescheidung. Sollten Sie die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage weiter vertreichen lassen, werde ich den Vorgang an den BfDI weiterleiten und behalte mir ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0014 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 21.Oktober 2022 - Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
25. November 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
948,6 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0014 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie vorab per E-Mail den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Originalbescheid geht Ihnen gesondert über den Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21.Oktober 2022 - Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
12. Dezember 2022 15:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme Ulrike Bick zum Gesetzentwurf Referentenentwurf des BMJ zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ vom 21.10.2022 (#261448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
WIDERSPRUCH [#261448]
[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], 12. Dezember 2022 [geschwärzt], [ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
WIDERSPRUCH [#261448]
Datum
12. Dezember 2022 15:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], 12. Dezember 2022 [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] An das: Bundesministerium der Justiz [geschwärzt] [geschwärzt] vorab per Mail Ihr Zeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt]#0014 Anfrage nach dem IFG Ihr Ablehnungsbescheid vom 25. November 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst informiere ich Sie, dass sich meine Adresse geändert hat und ich nun unter der oben angegeben Anschrift erreichbar bin. Weitere lege ich gegen Ihren Bescheid vom 25. November 2022, mit dem Sie meinen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG abgelehnt haben, Widerspruch ein. Diesen begründe ich wie folgt: I. Mit E-Mail vom 21. Oktober 2022 habe ich Zugang zu den folgenden Informationen verlangt: 1. Stellungnahme von Frau Bick, Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich 2. Stellungnahme des Oberverwaltungsgerichts Münster zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich In parallel dazu gestellten Anträgen an das BVerwG und OVG Münster bekam ich die folgenden Antworten: Das Bundesverwaltungsgericht verwies hinsichtlich seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Justiz als nach § 7 IFG verantwortliche Stelle. Das OVG Münster lehnte den Antrag nach § 7 Abs. 2 lit. b und § 6 lit. a des IFG NRW ab. Nach den Ausführungen der Präsidentin des OVG NRW wurde die Stellungnahme des OVG als Bestandteil einer Stellungnahme des Ministerium der Justiz NRW an das BMJ übermittelt. II. Die Ablehnung ist rechtswidrig. 1. Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts Sie lehnen den Zugang zu der Stellungnahme des BVerwG unter Berufung auf die Beeinträchtigung der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen nach § 3 Nr. 3 lit. b IFG ab. Das Gesetzgebungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, die Beratung innerhalb der Bundesregierung dauerten noch an. Würde die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts, die auf sechs Seiten detaillierte Argumentationen enthält, zum jetzigen Zeitpunkt bekannt, stünde zu befürchten, dass die unbefangene Willensbildung innerhalb der Bundesregierung im noch andauernden Beratungsverfahren und damit die Beratungen von Behörden im Sinne des §3 Nummer 3 Buchstabe b IFG erheblich beeinträchtigt würde. Der Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens und damit das Ziel, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen, wäre gefährdet. Diese Begründung trägt einen Ausschluss nach § 3 Nr. 3 lit. b IFG nicht. Die angefragte Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Referentenentwurf des BMJ unterfällt schon nicht dem Tatbestand des Ausschlussgrundes. Dieser schützt nach ständiger Rechtsprechung des Verfassers der Stellungnahme lediglich den behördlichen Willensbildungsprozess als solchen, nicht hingegen die Grundlage und das Ergebnis des Beratungsprozesses. Bei der Stellungnahme des BVerwG handelte es sich, wie bei den zahlreichen weiteren eingereichten Stellungnahmen, um Meinungen und Argumentationen der Verfasser*innen zu dem Gesetzesentwurf. Als solche stellen diese Stellungnahmen möglicherweise eine Beratungsgrundlage für den laufenden Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung dar. Sie berühren denselben jedoch in keiner Weise. Ihre Begründung wird zudem nicht der Darlegungslast hinsichtlich der angenommenen Gefährdung der Vertraulichkeit der Beratungen gerecht. Ihre pauschale Behauptung, ein Bekanntwerden der Stellungnahme würde das Ziel, eine gesetzliche Regelung zur Verfahrensbeschleunigung von bei Infrastrukturvorhaben zu schaffen, gefährden ist schon nicht ansatzweise nachvollziehbar, weil nicht erkennbar ist, wie der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung davon betroffen sein sollte. Sie ist auch nicht plausibel. Denn es wird nicht dargelegt, weshalb die Veröffentlichung gerade dieser Stellungnahme die Meinungsbildung innerhalb der Regierung beeinträchtigen sollte, während die parallele Veröffentlichung zahlreicher sonstiger Stellungnahmen keinen solchen nachteiligen Effekt haben sollten. Die Behauptung ist aber überdies auch inhaltlich falsch, denn das Bekanntwerden der Ansichten und Bewertungen des obersten Verwaltungsgerichts zu dem tatsächlichen Beschleunigungspotential der vorgeschlagenen Änderungen kann für das Ziel der Schaffung einer effektiven Regelung nur zuträglich sein. Jedenfalls kann die Bundesregierung auch bei einem Bekanntwerden der Stellungnahme völlig unbenommen und frei seine Meinung zu dem Gesetzgebungsverfahren bilden. Es sind keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme Dritter oder ein Stören der unbefangenen Beratung ersichtlich. Schließlich fehlt es bereits an der Vertraulichkeit der Beratungen. Denn sollte man diese – contra legem – so auslegen, dass auch die Beratungsgrundlage erfasst sind, dann fehlt es dafür bereits an einer schützenswerten Vertraulichkeit der Stellungnahme. Denn das BMJ hat alle sonstigen Stellungnahmen – entsprechend seine Ankündigungen – auf seiner Homepage veröffentlicht. Von Seiten des BVerwG konnte es diesbezüglich keine Erwartung geben, dass eine Stellungnahme nicht veröffentlicht würde. Vielmehr haben sich Richter*innen des Gerichts über die nicht erfolgte Veröffentlichung reichlich irritiert gezeigt. Ein besonderes öffentliches Interesse ist überdies gegeben. Dieses besteht einerseits bereits darin, dass zahlreiche weitere Stellungnahmen öffentlich sind. Die Stellungnahme ist auch bereits Gegenstand medialer Berichterstattung. Vor allem aber ergibt sich das besondere öffentliche Interesse aus der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als höchste verwaltungsgerichtliche Instanz. Seine Einschätzung zu den vorgeschlagenen Reformen der VwGO hat besonderes Gewicht. Für die öffentliche, demokratische Meinungsbildung zu dem veröffentlichten Referentenentwurf eines Bundesministeriums ist sie von besonderem Interesse. Ich beantrage daher den Bescheid aufzuheben und mir Zugang zu den begehrten Informationen zu erteilen. 2. Stellungnahme des OVG Münster Der Antrag auf Zugang zu der Stellungnahme des OVG Münster war dahingehend auszulegen, dass damit die Stellungnahme des Justizministeriums des Landes NRW gemeint war. In welcher Form das OVG Münster seine Stellungnahme an das BMJ übermittelte (einzeln, als Teil der Stellungnahme des Landesministeriums oder als Teil einer gemeinsamen Stellungnahme des Landes NRW) ist für Außenstehende mangels Veröffentlichung durch das BMJ nicht erkennbar. Da eine Stellungnahme des OVG NRW nicht beim BMJ vorzuliegen scheint, war das Begehren dahingehend auszulegen, dass die Stellungnahme des zuständigen Justizministeriums gemeint ist. Diese Stellungnahme liegt dem BMJ nach Auskunft des OVG Münster auch vor. Zu dieser Stellungnahme a der Zugang zu gewähren. Ablehnungsgründe liegen keine vor. Insbesondere besteht nach den obigen Ausführungen keine Gefahr einer Beeinträchtigung behördlicher Beratungen. Mit freundlichen Grüßen, Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 261448 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium der Justiz
Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren i…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
Datum
10. März 2023 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegend sende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tag nur per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
AW: Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
10. März 2023 12:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Erneut weise ich Sie auf meine Adress-Änderung hin. [geschwärzt] nunmehr: [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Durch ihr Schreiben vom 10.03.2023 hat sich mein Widerspruch nur teilweise erledigt: Durch die Zusendung der Stellungnahme des Landesjustizministeriums NRW vom 14.09.2022 zum Referentenentwurf des BMJ hat sich mein Antrag zu 2) und den diesbezüglich eingelegten Widerspruch erledigt. Bezüglich meines Antrags zu 1) auf Zusendung der Stellungnahme des BVerwG verweisen Sie auf die Anhörung der Richterin Frau Bick im Bundestag vom 23.01.2023. Dass es sich dabei nicht um die angefragte Stellungnahme des BVerwG zum Referentenentwurf des BMJ von September 2022 handeln kann, dürfte sich schon aus dem Datum der Anhörung (4 Monate später) ergeben und wird im Übrigen aus dem Inhalt sowie der Person der Vortragenden ersichtlich. Daher haben sich mein Antrag zu 1) und der Widerspruch gegen die Ablehnung nicht erledigt. Ich bitte höflichst um eine umgehende Bescheidung meines Widerspruchs und erinner freundlich daran, dass seit der Einlegung meines Widerspruchs am 12.12.2023 nunmehr 3 Monate verstrichen sind. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 261448 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Philipp Schönberger [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium der Justiz
AW: Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
15. März 2023 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegend reiche ich Ihnen die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts nach. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Widerspruch nun erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
AW: Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich [#261448]
Datum
15. März 2023 10:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, damit hat sich mein Widerspruch erledigt. Vielen Dank. Vielleicht könnte das BMJ in Zukunft davon absehen, kritische Stellungnahmen zu ihren Entwürfen der Öffentlichkeit vorzuenthalten, wirft kein gutes Licht auf ihr Ministerium. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 261448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261448/