Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 << Adresse entfernt >> [#261476]
Datum
21. Oktober 2022 18:03
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261476/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
21. Oktober 2022 18:04
Status
Warte auf Antwort
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail an die Kreisverwaltung [#261476] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail an die Kreisverwaltung [#261476]
Datum
24. November 2022 19:15
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 << Adresse entfernt >>“ vom 21.10.2022 (#261476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
24. November 2022 19:15
Status
Anfrage abgeschlossen
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung [#261476] Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, mit E-Mail vom 21.1…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung [#261476]
Datum
2. Dezember 2022 08:01
Status
image001.png
22,1 KB


Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, mit E-Mail vom 21.10.2022 fragten Sie bei uns den Energiebedarfsausweis für das folgende Gebäude an: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, << Adresse entfernt >>. Diesen finden Sie anbei. Dieser wurde im Jahre 2009 erstellt, seitdem ergaben sich keine signifikanten Änderungen an den in Rede stehenden Gebäuden. Zurzeit werden bauliche Maßnahmen geplant, mit welchen auch eine Neuerstellung des Energieausweises einhergehen wird. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente