Vorvertragliche Kommunikation mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (nachfolgend BMG) und dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (nachfolgend IFA), die der Erstellung des bereits am 06.07.2021 vom BMG im Rahmen der IFG-Anfrage eines anonymisierten Fragestellers vom 09.10.2020 (Testergebnisse der im Open-House-Verfahren beschafften Schutzmasken) veröffentlichten Angebots des IFA mit der Nr. 20200331006 vom 01.04.2020 vorausging.
Die Frage erstreckt sich auch auf jegliche Kommunikation, die über Dritte geführt wurde, insbesondere über Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Angaben zur Höhe vereinbarter Entgelte können ebenfalls geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Oktober 2022
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23. November 2022
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