Verhandlungstermine zum Rundfunkbeitrag

Bitte teilen Sie mir die kommenden planmäßigen Verhandlungstermine zum Thema Rundfunkbeitrag im privaten und unternehmerischen Bereich möglichst mit Angabe der Saalnummer sowie zuständige Kammer mit. Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2018
  • Frist
    20. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Verhandlungstermine zum Rundfunkbeitrag [#26172]
Datum
17. Januar 2018 01:51
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie mir die kommenden planmäßigen Verhandlungstermine zum Thema Rundfunkbeitrag im privaten und unternehmerischen Bereich möglichst mit Angabe der Saalnummer sowie zuständige Kammer mit. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Verwaltungsgericht Hamburg
Ihre Anfrage vom 17.1.2018 Sehr geehrter Herr Pinz, auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz…
Von
Verwaltungsgericht Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.1.2018
Datum
19. Januar 2018 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, auf Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 17.1.2018 weise ich Sie darauf hin, dass nach § 5 Nr. 1 HmbTG keine Informationspflicht für Gerichte besteht, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Die Anberaumung von Verhandlungsterminen ist wesentlicher Bestandteil der Rechtspflege und erfolgt überdies in richterlicher Unabhängigkeit. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass die erbetenen Verhandlungstermine nicht benannt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Ihre Anfrage vom 17.1.2018 [#26172] Sehr geehrt<< Anrede >> am 04.01.2018 sprach ich nach der Verh…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 17.1.2018 [#26172]
Datum
19. Januar 2018 11:06
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> am 04.01.2018 sprach ich nach der Verhandlung (Reinhard/NDR) 9.00 Uhr Raum 9.03 mit dem vorsitzenden Richter speziell über die Öffentlichkeit der Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag. Dieser teilte mir mit, er wisse zwar nicht, wie diese von der Verwaltung des VG Hamburg gehandhabt wird, sagte aber auch deutlich, dass es wohl eine Möglichkeit geben muss, die Terminauskunft zu bekommen. Vielleicht können Sie Rücksprache mit dem Richter halten, wie er das gemeint haben könnte. Wenn Sie nicht die richtige Stelle für diese Auskunft sind, teilen Sie mir den richtigen Ansprechpartner bitte mit. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Hamburg
. Sehr geehrter Herr Pinz, für die Bearbeitung von Anfragen nach dem HmbTG ist die Gerichtsverwaltung zuständ…
Von
Verwaltungsgericht Hamburg
Betreff
.
Datum
24. Januar 2018 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Bearbeitung von Anfragen nach dem HmbTG ist die Gerichtsverwaltung zuständig. Diese ist weiterhin der Ansicht, dass die von Ihnen erbetenen Auskünfte nach § 5 Nr. 1 HmbTG nicht der Informationspflicht unterliegen. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die von den Richtern und Richterinnen anberaumten Verhandlungstermine der Gerichtsverwaltung nicht vorliegen und überdies jederzeit aus verfahrensspezifischen Gründen aufgehoben oder verlegt werden können. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass es bei meiner Mitteilung vom 19.1.2018 verbleibt. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: . [#26172] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre erneute Antwort! Sie schreiben, dass Ihnen die…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: . [#26172]
Datum
24. Januar 2018 14:17
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre erneute Antwort! Sie schreiben, dass Ihnen die von den Richtern und Richterinnen anberaumten Verhandlungstermine nicht vorliegen. Dann können Sie ja auch unmöglich Auskunft geben. Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz soll aber die befragte Stelle, wenn dort keine Informationen vorliegen, möglichst die Stelle nennen, an der die begehrten Informationen erhalten werden können. Ich bitte daher um Angabe der zuständigen Stelle. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhandlungstermine zum Rundfunkbeitrag“ vom 1…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage: Verhandlungstermine zum Rundfunkbeitrag [#26172]
Datum
20. Februar 2018 07:03
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhandlungstermine zum Rundfunkbeitrag“ vom 17.01.2018 (#26172) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Hamburg
Ihre Erinnerung Sehr geehrter Herr Pinz, nachdem Sie auf die Mitteilung des Gerichts vom 24.01.2018 nicht r…
Von
Verwaltungsgericht Hamburg
Betreff
Ihre Erinnerung
Datum
21. Februar 2018 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, nachdem Sie auf die Mitteilung des Gerichts vom 24.01.2018 nicht reagiert haben, ist die Gerichtsverwaltung davon ausgegangen, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. In der Sache bleibt es dabei, dass die von Ihnen erbetenen Auskünfte nach § 5 Nr. 1 HmbTG nicht der Informationspflicht unterliegen. Auf freiwilliger Basis kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die zuständigen Kammern zurzeit vorrangig mit anderen Rechtsgebieten befasst sind, so dass keine mündlichen Verhandlungen in rundfunkbeitragsrechtlichen Streitigkeiten anberaumt sind. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Ihre Erinnerung [#26172] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die freiwillige Auskunft, die ers…
An Verwaltungsgericht Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihre Erinnerung [#26172]
Datum
21. Februar 2018 18:47
An
Verwaltungsgericht Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die freiwillige Auskunft, die erstmal für die nähere Zukunft Orientierung bietet. Auf die Mitteilung vom 24.01.2018 hatte ich noch am selben Tag mit der Nachricht https://fragdenstaat.de/anfrage/verhandlungstermine-zum-rundfunkbeitrag/#nachricht-82191 reagiert. Sie ging bloss an die bei "FragdenStaat" hinterlegte Standardadresse des Verwaltungsgerichts und hat Sie wohl nicht erreicht. Vielleicht könnten Sie mir darauf noch antworten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 26172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Verwaltungsgericht Hamburg
Quotierung der Gerichtskosten bei gesamtschuldnerisch veranlagten Rundfunkbeiträgen [#27070] Sehr geehrter Herr Pi…
Von
Verwaltungsgericht Hamburg
Betreff
Quotierung der Gerichtskosten bei gesamtschuldnerisch veranlagten Rundfunkbeiträgen [#27070]
Datum
20. März 2018 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, auf Ihre Anfrage vom 15.3.2018 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen aufgeworfene Frage nicht der Informationspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) unterliegt. Zum einen besteht nach § 5 Nr. 1 HmbTG keine Informationspflicht für Gerichte, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind. Zum anderen ist Ihre Anfrage entgegen § 1 Abs. 1 HmbTG nicht auf Informationen, die beim Verwaltungsgericht vorhanden sind, sondern auf eine Rechtsauskunft durch das Verwaltungsgericht gerichtet. Allgemein sei darauf hingewiesen, dass sich die Kostentragung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach §§ 154 ff. VwGO richtet. Eine besondere Kostenregelung für rundfunkbeitragsrechtliche Rechtsstreitigkeiten, in denen der Kläger als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird, existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen