Instandsetzung A111, Tunnel Tegel Ortskern

Seit einigen Wochen laufen Instandsetzungsarbeiten auf der A 111 im Bereich des Tunnels Tegel-Ortskern.
Diese sind (soweit ersichtlich) in Richtung Süden bereits abgeschlossen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob diese Arbeiten bereits abgenommen wurden, oder ob noch eine Abnahme geplant ist?
Die Oberflächenqualität des neuen Fahrbahnbelages ist derart schlecht, daß man insbesondere im Tunnelbereich den Eindruck hat, hier über eine Art Kopfsteinpflaster zu fahren, aber nicht über eine frisch instandgesetzte Bundes.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
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Olaf Grundmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit einigen Woch…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Olaf Grundmann
Betreff
Instandsetzung A111, Tunnel Tegel Ortskern [#261747]
Datum
26. Oktober 2022 15:03
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Wochen laufen Instandsetzungsarbeiten auf der A 111 im Bereich des Tunnels Tegel-Ortskern. Diese sind (soweit ersichtlich) in Richtung Süden bereits abgeschlossen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob diese Arbeiten bereits abgenommen wurden, oder ob noch eine Abnahme geplant ist? Die Oberflächenqualität des neuen Fahrbahnbelages ist derart schlecht, daß man insbesondere im Tunnelbereich den Eindruck hat, hier über eine Art Kopfsteinpflaster zu fahren, aber nicht über eine frisch instandgesetzte Bundes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Grundmann Anfragenr: 261747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261747/ Postanschrift Olaf Grundmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Grundmann

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