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bezugnehmend auf Ihre unten aufgeführten Fragen zum Thema „Förderung von Fahrgemeinschaften“ übersende ich Ihnen folgende Informationen:
1. Sind solche Überlegungen in Ihrem Hause angekommen?
Die Überlegungen zur Förderung von Fahrgemeinschaften, wie Sie es am aktuellen Beispiel Frankreich veranschaulichen, sind auch hier im Haus bekannt. Grundsätzlich sieht die Landesregierung Potenzial in der Bündelung von Fahrten, u.a. können dadurch CO2-Einsparungen im Verkehrssektor erreicht werden. Entsprechende Initiativen, die darauf abzielen, das Bilden von Fahrgemeinschaften zu fördern, sind daher zu begrüßen.
Einige Maßnahmen werden im Land bereits umgesetzt, z. B.:
· der „Ticket-Teiler“ der
NAH.SH. Hier hat man die Möglichkeit, über eine App Mitfahrer/innen zu finden, mit denen man sich eine Kleingruppenkarte teilt:
https://www.nah.sh/de/fahrkarten/ticket-teiler/
· OnDemand-Projekte in Rendsburg und Süderbrarup, die ebenfalls auf dem Prinzip der Fahrtenbündelung beruhen, nur eben im Rahmen öffentlicher Verkehre und nicht im privaten Bereich, oder
· auch Mitfahrbänke der KielRegion.
· Darüber hinaus gibt es in Schleswig-Holstein zahlreiche Mitfahrerparkplätze, vor allem in der Nähe von Knotenpunkten der Bundesautobahnen, die auch unterhalten werden müssen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Baulastträger (Bund, Gemeinden, Kreise oder Land).
· Zudem unterstützt und berät das Land mit dem „mobiliteam by
NAH.SH“ kommunale Aufgabenträger bei der Realisierung von Mobilitätsangeboten, zu denen auch Sharing-Angebote zählen.
Des Weiteren beschäftigt sich die Landesverwaltung selbst in der Einzelstrategie „Klimafreundliche Mobilität der Landesbediensteten“ mit Fragestellungen zum Mobilitätsverhalten der Landesbediensteten. Auf Landesebene gibt es auch ein Portal für Fahrgemeinschaften.
Die Frage etwa nach High-occcupancy vehicle lane bedarf leider einer bundesweiten Anstoßes, da Autobahnen im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen (Autobahn GmbH).
2. Wurden die Daten (z.B. 500.000 Fahrten in September 2022) von Ihnen verifiziert und sind stimmig?
Die von Ihnen verlinkten Zahlen aus Frankreich können leider nicht verifiziert werden, da in dem Twitter-Beitrag keine Quelle genannt wird.
In Bezug auf die zurückgelegte Wegstrecke in Fahrgemeinschaften erscheinen die Daten aber im Vergleich zu entsprechenden Erhebungen aus Deutschland stark unterdimensioniert. Gemäß der Studie Mobilität in Deutschland (MiD, 2017) werden durchschnittlich 650 Mio. Personenkilometer pro Tag in Fahrgemeinschaften zurückgelegt (Quelle: MiD, 2017, Ergebnisbericht, S.46), wobei in diesen Zahlen jede Mitfahrt erfasst wird, auch im Freizeitbereich und familiären Kontext und nicht nur im beruflichen Pendelverkehr. Eine Aktualisierung dieser Zahlen erfolgt 2023.
Im Rahmen einer Marktforschungsstudie 2021 wurden in Schleswig-Holstein ca. 10,5% aller zurückgelegten Wege „als Mitfahrer“ bewältigt (im Vergleich zu 11,9% im Jahr 2020).
3. Gibt es Programme zur Förderung von Fahrgemeinschaften in Ihrem Ressort?
Es gibt keine direkte Förderung im Sinne einer Subventionierung von Fahrgemeinschaften. Allerdings werden durch das Land Mobilitätskonzepte gefördert, die durchaus auch einen Fokus auf Bündelung von Fahrten in Fahrgemeinschaften haben können (siehe Ticketteiler, OnDemand-Projekte, etc.). Aktuell gibt es zur Förderung von Fahrgemeinschaften jedoch keine konkreten Planungen.
4. Gibt es auf Bundes oder europäischer Ebene Initiativen zur Förderung von Fahrgemeinschaften welche von Ihnen unterstützt werden?
Derzeit nicht.
5. Wer ist in Ihrem Hause oder in Ihrer Landesverwaltung Ansprechpartner für Fahrgemeinschaften?
Mobilitätsfragen werden vom Referat VII 40 Grundsatzfragen Verkehrspolitik, Radverkehr bearbeitet bzw. koordiniert.
Ihre Anfrage gem. § 4 Abs. 1 IZG-SH betrachten wir als beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen