Veröffentlichung der NSU-Akten

Als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland stelle ich hiermit den Antrag auf Veröffentlichung der vom bundesrepublikanischen Verfassungsschutz (BfV) gesammelten Unterlagen vor der geplanten Veröffentlichung.
Eine Veröffentlichung in 30 oder auch 120 Jahren (wie zuerst geplant) ist im Sinne unseres Grundgesetzes keineswegs hinnehmbar und meines Erachtens gesetzeswidrig.
Bitte teilen Sie mir mit ob Sie dieser Bitte nachkommen, andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Sammelklage vor einem Bundes- oder sogar EU-Gericht (in Verbindung mit anderen Betroffenen und Interessierten) anzustreben oder an dieser teilzunehmen.

Renneberg

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Thomas Renneberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Staatsbürger …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Thomas Renneberg
Betreff
Veröffentlichung der NSU-Akten [#261938]
Datum
29. Oktober 2022 12:26
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland stelle ich hiermit den Antrag auf Veröffentlichung der vom bundesrepublikanischen Verfassungsschutz (BfV) gesammelten Unterlagen vor der geplanten Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung in 30 oder auch 120 Jahren (wie zuerst geplant) ist im Sinne unseres Grundgesetzes keineswegs hinnehmbar und meines Erachtens gesetzeswidrig. Bitte teilen Sie mir mit ob Sie dieser Bitte nachkommen, andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Sammelklage vor einem Bundes- oder sogar EU-Gericht (in Verbindung mit anderen Betroffenen und Interessierten) anzustreben oder an dieser teilzunehmen. Renneberg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Renneberg Anfragenr: 261938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261938/ Postanschrift Thomas Renneberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Renneberg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 701856-FH##Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 701856-FH##Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. November 2022 18:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
445,9 KB