Stand des Regierungsvorhabens „Bundesstiftung industrielles Welterbe“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundesstiftung industrielles Welterbe (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ [#262048]
Datum
30. Oktober 2022 15:44
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundesstiftung industrielles Welterbe (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262048/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 – 13002/22#54 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2022, in …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ [#262048]
Datum
31. Oktober 2022 15:22
Status
Warte auf Antwort
K 11 – 13002/22#54 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang beantragen zu Dokumenten, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundesstiftung industrielles Welterbe (siehe Koalitionsvertrag) dokumentieren. Ihr Anträge werden von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#54 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 31. Oktober 2022 erbaten Sie auf der Grundlage des Informati…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ [#262048]
Datum
30. November 2022 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 31. Oktober 2022 erbaten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Dokumente[n], die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Bundesstiftung industrielles Welterbe (siehe Koalitionsvertrag) dokumentieren. Entscheidung Ihrem Antrag wird im Wesentlichen stattgegeben. Anbei finden Sie eine Terminvorbereitung für ein Telefonat von unserem Leitenden Beamten und Frau PSt’in Cansel Kiziltepe vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 16. September 2022 (samt Anlagen) und die letzte Korrespondenz zwischen BKM und den beteiligten Ministerien, die gemeinsam an der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag arbeiten. Inzwischen wurde ein interministerieller Arbeitskreis gegründet, der aus Vertretern der Ministerien (BMWSB, BMAS, BMWK) besteht, die mit dem Thema in erster Linie angesprochen sind. Eine erste Runde des Austauschs ist für Anfang Dezember geplant. TV für Telefonat LB BKM/ PSt’in BMWSB: Korrespondenz mit BMWSB, BMWK, BMAS: Das Dokument enthält an mehreren Stellen Schwärzungen. Diese dienen dem Schutz personenbezogener Daten (§ 5 IFG) und dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (§ 4 IFG). Nach § 4 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Bei dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine Bundesstiftung industrielles Welterbe zu schaffen, handelt es sich um eine noch nicht abgeschlossene Maßnahme. Die Passagen des Dokuments bilden eine Grundlage für den Willensbildungsprozess und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen

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