Kosten für Facebook- und Instagram-Werbung Werbung

Eine Auflistung der Facebook- und Instagram-Werbung, für die der AStA im Jahr 2022 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Facebook- und Instagram-Werbung Werbung [#262083]
Datum
30. Oktober 2022 21:56
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Facebook- und Instagram-Werbung, für die der AStA im Jahr 2022 gezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262083/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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AStA der Universität Münster
Lieber << Antragsteller:in >> im Anhang schicken wir dir die gewünschte Auflistung der Facebook- und …
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Kosten für Facebook- und Instagram-Werbung Werbung [#262083]
Datum
21. November 2022 20:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber << Antragsteller:in >> im Anhang schicken wir dir die gewünschte Auflistung der Facebook- und Instagram-Werbung, für die der AStA im Jahr 2022 gezahlt hat, aus der die beworbenen Beiträge und Kosten der Werbung hervorgehen. Viele Grüße