Sehr geehrter Herr Tietz,
ich komme auf Ihren Antrag nach dem AIG vom 31.10.2022, gesendet über
fragdenstaat.de [#262141], zurück und übersende Ihnen folgendes Material:
1. ZIP-Datei mit folgenden Konzepten bzw. Rechtsgrundlagen zur Eingliederung ukrainischer SuS:
- Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung (EinglSchuruV vom 4. August 2017), geändert durch Verordnung vom 1. Oktober 2020
- Rundschreiben 20/20 vom 8. Oktober 2020 (Rundschreiben zur Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht)
- Curriculare Grundlagen Deutsch als Zweitsprache
- Deutsch als Zweitsprache: Didaktisches Begleitmaterial zu den Curricularen Grundlagen
- Praxisleitfaden zur Umsetzung der Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung (EinglSchuruV) vom 4. August 2017
- Handreichung: Schulplicht, Aufnahme, Beschulung, Förderung und Integration ukrainischer Schülerinnen und Schüler vom 25.03.2022
- FAQ – fremdsprachige Schülerinnen und Schüler (Kontext Ukraine)
- Flucht, Asyl und Integration: Kinder und Jugendliche, Weiterbildung und Sport im Land Brandenburg
- Elternbrief Grundschulen
- Elternbrief weiterführende Schulen
Umfängliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des MBJS unter Ukraine Aktuell:
https://mbjs.brandenburg.de/ukraine-aktuell.html
2. Informationen zu den bereitgestellten Mitteln:
Die notwendigen Haushaltsmittel für die Integration (Beschulung) ukrainischer SuS werden den Schulämtern zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Mehrausgaben gehen damit nicht zu Lasten Brandenburger SuS. Für diese überplanmäßigen Ausgaben hat das MBJS dieses Jahr 7,48 Mio. € erhalten. Den entsprechenden Antrag und die Bewilligung übersende ich Ihnen anliegend zur Kenntnis.
Die entsprechenden Dateien habe ich Ihnen wegen der Dateigröße soeben direkt über das Portal
fragdenstaat.de hochgeladen. Bitte informieren Sie mich, falls Sie dort die 3 Anhänge (1x ZIP, 2x PDF) nicht erhalten haben.
Ich gehe davon aus, dass Ihrem Auskunftsbegehren damit vollumfänglich entsprochen wird.
Die Auskunft ergeht für Sie gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen