Steinmeiers Reise in die Ukraine

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Wurde Russland über die bevorstehende Reise des Bundespräsident im Oktober 2022 informiert?

Wenn ja, in welchem Umfang (Ort, Zeit, Programmpunkte, usw.)?

Ist es übliche Praxis, Parteien eines Konflikts bei dem Besuch eines deutschen Staatsoberhauptes über den bevorstehenden Besuch zu informieren, um etwaigen Beschuss auf das Oberhaupt zu vermeiden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Jacob Ahrendt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde Russland üb…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Jacob Ahrendt
Betreff
Steinmeiers Reise in die Ukraine [#262235]
Datum
1. November 2022 11:12
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde Russland über die bevorstehende Reise des Bundespräsident im Oktober 2022 informiert? Wenn ja, in welchem Umfang (Ort, Zeit, Programmpunkte, usw.)? Ist es übliche Praxis, Parteien eines Konflikts bei dem Besuch eines deutschen Staatsoberhauptes über den bevorstehenden Besuch zu informieren, um etwaigen Beschuss auf das Oberhaupt zu vermeiden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jacob Ahrendt Anfragenr: 262235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262235/ Postanschrift Jacob Ahrendt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jacob Ahrendt

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