Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen, die Jahre 2019 bis 2021 betreffend:

1. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2019 beschäftigt?
2. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2020 beschäftigt?
3. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2021 beschäftigt?
4. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2019 akquiriert?
5. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2020 akquiriert?
6. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2021 akquiriert?
7. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2019 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
8. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
9. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2021 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben?
10. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2019 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
11. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2020 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
12. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2021 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen)
13. Wie lange dauerte es im letzten Jahr im Schnitt, bis eine Vakanz bei Ihnen mit Freelancer:innen besetzt ist? (Angabe in Wochen)
14. In welchen Arbeitsbereichen wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr eingesetzt? Welche Vakanzen haben Sie mit Freelancer:innen besetzt bzw. in welchen Abteilungen/Positionen arbeiten Freelancer:innen bei Ihnen?
15. Wie hoch waren die Gesamtetats für Projekte im letzten Jahr, bei denen Freelancer:innen eingesetzt wurden?
16. Über welche Kanäle wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr akquiriert? (Bspw. Ausschreibungen, Dienstleister, interne Datenbanken etc.)

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Der Begriff „Freelancer” ist gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Klaas Geller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#262352]
Datum
2. November 2022 14:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen, die Jahre 2019 bis 2021 betreffend: 1. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2019 beschäftigt? 2. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2020 beschäftigt? 3. Wie viele verschiedene Freelancer:innen haben Sie im Jahr 2021 beschäftigt? 4. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2019 akquiriert? 5. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2020 akquiriert? 6. Für wie viele Projekte wurden wie viele Freelancer:innen im Jahr 2021 akquiriert? 7. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2019 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 8. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 9. Wie viel Geld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2021 für die Entlohnung der Freelancer:innen ausgegeben? 10. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2019 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 11. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2020 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 12. Wie lange wurden Freelancer:innen pro Projekt im Jahr 2021 bei Ihnen eingesetzt? (Angabe in Wochen) 13. Wie lange dauerte es im letzten Jahr im Schnitt, bis eine Vakanz bei Ihnen mit Freelancer:innen besetzt ist? (Angabe in Wochen) 14. In welchen Arbeitsbereichen wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr eingesetzt? Welche Vakanzen haben Sie mit Freelancer:innen besetzt bzw. in welchen Abteilungen/Positionen arbeiten Freelancer:innen bei Ihnen? 15. Wie hoch waren die Gesamtetats für Projekte im letzten Jahr, bei denen Freelancer:innen eingesetzt wurden? 16. Über welche Kanäle wurden die Freelancer:innen im letzten Jahr akquiriert? (Bspw. Ausschreibungen, Dienstleister, interne Datenbanken etc.) Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Der Begriff „Freelancer” ist gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Klaas Geller Anfragenr: 262352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262352/ Postanschrift Klaas Geller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Klaas Geller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bunde…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
AW: Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#262352]
Datum
6. Dezember 2022 08:47
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ vom 02.11.2022 (#262352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Geller, ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 02.11.2022 beim Bundesministerium für …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#262352]
Datum
6. Dezember 2022 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Geller, ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 02.11.2022 beim Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das BMFSFJ bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt, wie bei Ihrer sehr detailreichen Anfrage, kann die Bearbeitung länger dauern. Zudem bitten wir Sie um Konkretisierung, da Ihre Frage so nicht ohne weiteres zu beantworten ist, wie sich in der Bearbeitung gezeigt hat. Es kommt auf die Definition des Begriffs "Freelancer:innen" an. Sie setzen den Begriff gleichbedeutend mit „freie Mitarbeitende” bzw. „Freiberufler:innen”. Dies reicht nicht aus, um die verschiedenen Möglichkeiten selbständiger Dienstleistungen oder Arbeitsaufträge zu erfassen. Wir bitten daher um Konkretisierung Ihres Anliegens. Zudem weise ich darauf hin, dass es sich nicht um eine einfache Anfrage handelt. Je nach Arbeitsaufwand können für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Klaas Geller
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung ,die leider untergegangen ist. Mit Freelancer:inne…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
AW: Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#262352]
Datum
4. Januar 2023 13:13
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung ,die leider untergegangen ist. Mit Freelancer:innen meinen wir alle selbständigen Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig ausführen. Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller Anfragenr: 262352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262352/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Geller, vielen Dank für Ihre Mail vom 04.01.2023. Mit Ihrer Mail teilen Sie uns mit, dass Si…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Anfrage: Einsatz von Freelancer:innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#262352]
Datum
5. Januar 2023 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Geller, vielen Dank für Ihre Mail vom 04.01.2023. Mit Ihrer Mail teilen Sie uns mit, dass Sie unter dem Begriff "Freelancer:innen" alle selbständigen Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig ausführen, verstehen. Wie wir Ihnen bereits am 06. Dezember 2022 mitgeteilt haben, handelt es sich bei Ihrem IFG-Antrag nicht um eine einfache Anfrage. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Einfache Auskünfte sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache zeitlich weniger aufwendige schriftliche Auskünfte. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Das BMFSFJ führt keine einheitliche Liste von "Freelancer*innen" im Sinne Ihrer Definition. Somit wird eine Abfrage in allen Referaten und in allen Abteilungen des Hauses notwendig sein. Nach Vorabschätzung des zeitlichen Aufwandes der hausinternen Recherche, die zur Bearbeitung Ihres detailreichen IFG-Antrages erforderlich sein wird, wird dieser weit mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen. Daher ist die Bearbeitung nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG möglich. Im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihrer Anfrage wären nach der Rechtslage Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) von bis zu 500 Euro möglich. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand deutlich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Anlage 1, Teil A Nr. 1.1 IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Anlage Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten sind in der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geregelt. Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche der erhöhte Verwaltungsaufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die von Ihnen genannte Postanschrift. Bitte teilen Sie uns bis zum 18. Januar 2023 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen