Auskunft der Nebeneinkünfte nach §119 Landesbeamtengesetz RLP und §7 & §8 der NebVO RLP

1. die Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Oberbürgermeisters und aller Beigeordneten über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte nach §119 Landesbeamtengesetz RLP und § 7 und §8 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO RLP) für das Kalenderjahr 2021
2. Die Tagesordnung(en) und Protokoll(e) der öffentlichen Sitzung(en) in denen über 1. informiert wurde.
3. Wann und wo auf der Website die Niederschrift der Sitzung(en) aus 2. veröffentlicht wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzeige…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft der Nebeneinkünfte nach §119 Landesbeamtengesetz RLP und §7 & §8 der NebVO RLP [#262436]
Datum
3. November 2022 21:15
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Oberbürgermeisters und aller Beigeordneten über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte nach §119 Landesbeamtengesetz RLP und § 7 und §8 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO RLP) für das Kalenderjahr 2021 2. Die Tagesordnung(en) und Protokoll(e) der öffentlichen Sitzung(en) in denen über 1. informiert wurde. 3. Wann und wo auf der Website die Niederschrift der Sitzung(en) aus 2. veröffentlicht wurden
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262436/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ihre Anfrage über die elektr. Plattform "FragdenStaat" vom 04.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Ihre Anfrage über die elektr. Plattform "FragdenStaat" vom 04.11.2022
Datum
4. November 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über die elektronische Plattform "fragdenstaatde" am 04.11.2022 eine Anfrage an uns gestellt, die wir Ihnen gerne persönlich beantworten werden. Wir haben Ihre Anfrage zwischenzeitlich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Sobald uns von dort Informationen vorliegen, kommen wir umgehend auf Sie zurück. Bis dahin bedanken wir uns für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen