Auskunft der Nebeneinkünfte nach §119 Landesbeamtengesetz RLP und §7 & §8 der NebVO RLP
Anfrage an:
Stadtverwaltung Kaiserslautern
1. die Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Oberbürgermeisters und aller Beigeordneten über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte nach §119 Landesbeamtengesetz RLP und § 7 und §8 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO RLP) für das Kalenderjahr 2021
2. Die Tagesordnung(en) und Protokoll(e) der öffentlichen Sitzung(en) in denen über 1. informiert wurde.
3. Wann und wo auf der Website die Niederschrift der Sitzung(en) aus 2. veröffentlicht wurden
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum3. November 2022
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6. Dezember 2022
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