Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022

-Mit wie vielen Personen war die Schwerter Delegation in Ioannina?
-Wo hat die Delegation übernachtet?
-Welche Kosten sind für Flug und Unterbringung angefallen?
Wurden für die Flüge CO2 Kompensationen gezahlt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    25,50 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022 [#262495]
Datum
4. November 2022 20:10
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Mit wie vielen Personen war die Schwerter Delegation in Ioannina? -Wo hat die Delegation übernachtet? -Welche Kosten sind für Flug und Unterbringung angefallen? Wurden für die Flüge CO2 Kompensationen gezahlt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262495/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022“ vo…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022 [#262495]
Datum
7. Dezember 2022 10:53
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022“ vom 04.11.2022 (#262495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022“ [#262495]
Datum
7. Dezember 2022 11:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262495/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262495.pdf Anfragenr: 262495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262495/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022“ [#262495]
Datum
7. Dezember 2022 11:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Kommunalverwaltung Schwerte
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Via
Upload
Betreff
Datum
9. Dezember 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bescheid-name-09-12-22_geschwaerzt.pdf
2,1 MB
Kommunalverwaltung Schwerte
Ihre IFG Anfrage vom 7.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Beachtung des angehängten Bes…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
Ihre IFG Anfrage vom 7.11.2022
Datum
16. Dezember 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Beachtung des angehängten Bescheides. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG Anfrage vom 7.11.2022 [#262495] Guten Tag, vielen Dank für Ihren Bescheid. Die darin enthaltende K…
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage vom 7.11.2022 [#262495]
Datum
23. Dezember 2022 20:25
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Bescheid. Die darin enthaltende Kostenentscheidung ist unzulässig. Wie ausgeführt handelt es sich bei der Beantwortung der Anfrage um eine einfache Auskunft, die regelmäßig gebührenfrei ist. Schließlich hatte ich in meinem Antrag um vorherige Information über die Höhe der Gebühren gebeten, wenn Gebühren entstehen. Diese Information haben Sie nicht erteilt. Ich rege daher an, dass der Bescheid hinsichtlich Nr. 2 aufgehoben wird. Andernfalls werde ich Klage erheben müssen. Ihrer Rückmeldung blicke ich insofern vor Ablauf der Rechtsmittelfrist entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262495/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022“ [#262495]
Datum
23. Dezember 2022 20:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262495/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Verwaltungsgebühren erhoben wurden, ohne mich zuvor darüber in Kenntnis zu setzen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262495.pdf - 2022-12-09_1-bescheid-name-09-12-22.pdf - 2022-12-16_1-bescheidname09-12-22-09-12-2022.pdf Anfragenr: 262495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262495/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.11.2022 Aktenzei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei Anfrage „Dienstreise Ioannina Oktober/November 2022“ [#262495]
Datum
23. März 2023 14:03
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.11.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-8593/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten sich aufgrund der ohne Ankündigung festgesetzten Gebühr im o.g. Fall an mich gewandt. Nachdem ich daraufhin die Stadt Schwerte angeschrieben habe und auf die Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG hingewiesen habe und von dort keine Reaktion erhalten habe, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich dabei im Kern um kein Problem aus dem Bereich der Informationsfreiheit handelt, sondern um eine verwaltungsrechtliche Frage. Zudem kann eine Anhörung nach § 45 VwVfG auch nachgeholt werden. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass an dieser Stelle meine Vermittlung endet. Mit freundlichen Grüßen