Sanierung L312 zwischen Einmündung alte Mucher Straße bis Einmündung Rittberg

aktuell wird die Asphaltdecke der L312 saniert. Leider sieht es danach aus, als würde im Zuge der Sanierung weder ein Fußweg noch eine Möglichkeit geschaffen diese viel- und vorallem schnell befahrene Straße an der Einmündung Rittberg zu überqueren, um die auf den jeweiligen Seiten befindlichen Schulbus- bzw. Linienbushaltestellen zu erreichen, noch ist eine durchgezogene Linie vorgesehen oder die Geschwindigkeit auf 70kmh oder besser 50 kmh begrenzt. Die Straße wird an dieser Stelle ständig von vielen Schulkindern und Anwohnern sowie Wanderen welche die neu ausgewiesenen Wanderwege nutzen überquert.
Da es immerwieder Auto- und Motorradfahrer gibt die aufgrund der nicht vorhandenen Begrenzungen in diesem Bereich unverhältnismäßig schnell fahren und gefährliche Überholmanöver durchführen, bitte ich um Stellungnahme, ob bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden können diese teilweise lebensgefährliche Situation zu entschärfen.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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Vanessa Scott
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg Details
Von
Vanessa Scott
Betreff
Sanierung L312 zwischen Einmündung alte Mucher Straße bis Einmündung Rittberg [#262569]
Datum
6. November 2022 13:22
An
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuell wird die Asphaltdecke der L312 saniert. Leider sieht es danach aus, als würde im Zuge der Sanierung weder ein Fußweg noch eine Möglichkeit geschaffen diese viel- und vorallem schnell befahrene Straße an der Einmündung Rittberg zu überqueren, um die auf den jeweiligen Seiten befindlichen Schulbus- bzw. Linienbushaltestellen zu erreichen, noch ist eine durchgezogene Linie vorgesehen oder die Geschwindigkeit auf 70kmh oder besser 50 kmh begrenzt. Die Straße wird an dieser Stelle ständig von vielen Schulkindern und Anwohnern sowie Wanderen welche die neu ausgewiesenen Wanderwege nutzen überquert. Da es immerwieder Auto- und Motorradfahrer gibt die aufgrund der nicht vorhandenen Begrenzungen in diesem Bereich unverhältnismäßig schnell fahren und gefährliche Überholmanöver durchführen, bitte ich um Stellungnahme, ob bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden können diese teilweise lebensgefährliche Situation zu entschärfen. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vanessa Scott Anfragenr: 262569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262569/ Postanschrift Vanessa Scott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vanessa Scott
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Sehr geehrte Frau Scott, bei der Maßnahme L 312/Mucher Straße von der B 484 in Richtung Kreisverkehrsplatz Sonne…
Von
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Betreff
Re: Sanierung L312 zwischen Einmündung alte Mucher Straße bis Einmündung Rittberg [#262569]
Datum
15. November 2022 14:34
Status
Warte auf Antwort
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11,8 KB


Sehr geehrte Frau Scott, bei der Maßnahme L 312/Mucher Straße von der B 484 in Richtung Kreisverkehrsplatz Sonne handelt es sich um eine reine Sanierungsmaßnahme. Über solche Maßnahmen ist grundsätzlich die Anlegung von neuen Querungstellen oder Geh-/ und Radwegen nicht möglich, da es hierfür unter anderem einer umfangreichen Planung bedarf. Darüber hinaus wären diverse Aspekt bezüglich des Naturschutzes und des Grunderwerbs zu berücksichtigen. Im Rahmen der Erneuerung der Markierung und Beschilderung wurde seitens unserer Niederlassung jedoch der Kontakt zur zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Overath gesucht, um eine Überprüfung des Bestandes durchzuführen. Hierbei wurde die Querungssituation auf Höhe der beiden Haltestellen in Rittberg auch unter Einbeziehung der Kreispolizeibehörde besprochen. Als Ergebnis wurde die Anordnung von zusätzlichen Verkehrszeichen (VZ 133 "Fußgänger") etwa 150 m vor der Gefahrenstelle und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für diesen Bereich beschlossen. Die Beschilderung wird entsprechend in Kürze umgesetzt. Ich hoffe, wir konnten die Sachlage zu Ihrer Zufriedenheit klären. Mit freundlichen Grüßen
Vanessa Scott
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km…
An Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg Details
Von
Vanessa Scott
Betreff
AW: Re: Sanierung L312 zwischen Einmündung alte Mucher Straße bis Einmündung Rittberg [#262569]
Datum
20. November 2022 23:05
An
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1,1 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h und die zusätzliche Beschilderung vor der Gefahrenstelle sind sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dennoch, bitte ich im Zuge der Beschilderung bzw. der Markierungsarbeiten erneut zu prüfen, ob man in diesem Bereich nicht die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzen und zusätzlich eine durchgezogene Linie sowie eine Beschilderung welche auf die Schulbushaltestelle hinweist installieren kann. Die am Rittberg wohnenden Kinder die den Schulbus nutzen, können die Straße aufgrund der gefährlichen Querungssituation seit jeher nicht selbstständig überqueren. Zudem ist es gerade im Herbst, Winter und Frühling wirklich schwierig aus dem Rittberg auf die Mucher Straße Richtung Overath zu fahren, da der auf der gegenüber liegenden Seite stehende Spiegel in diesen Jahreszeiten oft so stark beschlagen ist, das man die aus Richtung Marialinden kommenden Autos nicht (bei ausgeschalteten Scheinwerfern der kommenden Autos) oder nur schwer erahnen kann (siehe Bilder im Anhang), vorallem weil die Sicht nach oben Richtung Marialinden durch den Mülleimer an der Bushaltestelle und der großen Bäume am Rand versperrt wird. Hier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Unfälle passiert. Im Zuge der Sanierung die kürzlich durchgeführt wurde, ist der Weg von der Bushaltestelle Rittberg Richtung Overath sogar planiert und geschottert worden, was grundsätzlich eine große Verbesserung darstellen würde, da in diesem Bereich aber leider keine Abgrenzung zwischen Straße und Schotterweg z.B. durch eine Leitplanke oder einen Bordstein vorgesehen wurde, sind bereits 2 Wochen nach der Fertigstellung des Weges dicke Reifenspuren darauf zu sehen (siehe Anhang), was das Begehen der Strecke von der Bushaltestelle zur Einmündung in den Rittberg umso bedenklicher macht. Ich gehe davon aus,das es im allgemeinen Interesse aller Beteiligten ist, die Kinder sowie alle anderen Anwohner des Rittbergs und die vielen Wanderer die den Weg nutzen und die Straße überqueren unter allen Umständen zu schützen und Gefahrensituationen zu beheben bevor es zu Unfällen kommt. Daher bitte ich um die erneute Betrachtung der Situation und biete gerne an, das ich und ggf. auch weitere Anwohner des Rittbergs für einen Ortstermin mit Ihrem Team, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Overath und der Kreispolizeibehörde zur Verfügung stehen um diese wirklich gefährliche Querungssituation gemeinsam zu analysieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Sollten Sie nicht die richtige Anlaufstelle für mein Anliegen sein, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten an wen ich mich wenden kann um dieses Anliegen anzubringen und hoffentlich zufriedenstellend zu lösen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Vanessa Scott Anhänge: - gridart-20221120-230136341.jpg Anfragenr: 262569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262569/

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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Sehr geehrte Frau Scott, für die Anordnung von Markierungen und Beschilderungen ist die zuständige Straßenverkeh…
Von
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Betreff
Re: AW: Re: Sanierung L312 zwischen Einmündung alte Mucher Straße bis Einmündung Rittberg [#262569]
Datum
29. November 2022 12:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Scott, für die Anordnung von Markierungen und Beschilderungen ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Overath zuständig. Im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Anhörverfahrens werden wir als Baulastträger sowie die Kreispolizeibehörde bei einer solchen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde beteiligt. Auf der Grundlage der StVO bzw. der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist der Situation im Zuge der L 312 Overath-Rittberg mit Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h und einer zusätzlichen Beschilderung, die auf querende Fußgänger hinweist, grundsätzlich Genüge getan: [cid:image001.jpg@01D903EB.5585F2E0] Eine weitere Reduzierung auf 50 km/h kommt demnach zumindest aus unserer Sicht nicht in Betracht. Jedoch haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Overath zu wenden, um hier Ihr Anliegen noch einmal vorzubringen. Zu dem Vorschlag einer baulichen Lösung mit Bordsteinen oder auch einer Sicherung der Fußgänger mittels Schutzeinrichtung muss ich leider auf unsere erste Antwort verweisen, dass dies im Rahmen einer reinen Sanierungsmaßnahme nicht ohne vorherige Planung umgesetzt werden kann, da hierfür entsprechend der Landschaftsschutz, die Entwässerung etc. berücksichtigt werden müssen. Zudem sind Mindestbreiten (Abstand zum Fahrbahnrand, Breite der Schutzeinrichtung, Restbreite der Schotterfläche) einzuhalten. Es tut mir leid, Ihnen keine anders lautende Antwort zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen