Personalstatistik

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes für die Jahre 1931 bis 2022 zu:
- Anzahl der Beschäftigten des BKA
- Anzahl der im polizeilichen Staatsschutz Beschäftigten des BKA
- Anzahl der V-Personen des BKA (falls vorhanden)
- Anzahl der Beschäftigten der Gestapo
- Anzahl der V-Personen der Gestapo
- Anzahl der Beschäftigten des Reichssicherheitshauptamts
- Anzahl der Polizisten in Deutschland
- Anzahl der insgesamt in deutschen Polizeibehörden Beschäftigten
- Anzahl der insgesamt in Deutschland im polizeilichen Staatsschutz Beschäftigten

oder entsprechende Aktenauszüge.

Für die früheren Jahre dürfte das Bundesarchivgesetz einschlägig sein, soweit ihnen entsprechende Akten vorliegen.

Sofern Sie keinen Zugriff auf die älteren Aktenbestände haben, aber wissen welche Stelle zuständig sein könnte, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.

Die letzten drei Punkte umfassen auch das Personal von Landesbehörden u.ä. Mir ist bewusst, dass keine solche Auswertungen für IFG-Anfragen erstellt werden können. Falls ähnliche Statistiken bei Ihnen aber bereits geführt werden, wäre ich für eine Übersendung dankbar.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Danny Seis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes für…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Danny Seis
Betreff
Personalstatistik [#262698]
Datum
8. November 2022 01:14
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/Bundesarchivgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes für die Jahre 1931 bis 2022 zu: - Anzahl der Beschäftigten des BKA - Anzahl der im polizeilichen Staatsschutz Beschäftigten des BKA - Anzahl der V-Personen des BKA (falls vorhanden) - Anzahl der Beschäftigten der Gestapo - Anzahl der V-Personen der Gestapo - Anzahl der Beschäftigten des Reichssicherheitshauptamts - Anzahl der Polizisten in Deutschland - Anzahl der insgesamt in deutschen Polizeibehörden Beschäftigten - Anzahl der insgesamt in Deutschland im polizeilichen Staatsschutz Beschäftigten oder entsprechende Aktenauszüge. Für die früheren Jahre dürfte das Bundesarchivgesetz einschlägig sein, soweit ihnen entsprechende Akten vorliegen. Sofern Sie keinen Zugriff auf die älteren Aktenbestände haben, aber wissen welche Stelle zuständig sein könnte, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. Die letzten drei Punkte umfassen auch das Personal von Landesbehörden u.ä. Mir ist bewusst, dass keine solche Auswertungen für IFG-Anfragen erstellt werden können. Falls ähnliche Statistiken bei Ihnen aber bereits geführt werden, wäre ich für eine Übersendung dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 262698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262698/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Danny Seis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Danny Seis
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalstatistik“ vom 08.11.2022 (#262698) wurde von Ihnen nicht …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: Personalstatistik [#262698]
Datum
10. Dezember 2022 23:50
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalstatistik“ vom 08.11.2022 (#262698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Danny Seis
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262698]
Datum
17. Dezember 2022 00:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262698/ Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da sie seit über einem Monat grundlos ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 262698.pdf Anfragenr: 262698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262698/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/003 II#0704 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Personalstatistik“ [#262698] # IFG-725/003 II#0704
Datum
20. Dezember 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/003 II#0704 Sehr geehrter Herr Seis, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Dezember 2022 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
703,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Danny Seis
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#262698] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Persona…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Danny Seis
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#262698]
Datum
17. Januar 2023 21:11
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Personalstatistik“ (08.11.2022, #262698) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>