BRH-Bericht zu DDR-Bankenprivatisierung

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 27. September 1995 zur Privatisierung von DDR-Banken (siehe auch: https://www.presseportal.de/pm/7840/1680743)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht des B…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
BRH-Bericht zu DDR-Bankenprivatisierung [#262807]
Datum
8. November 2022 22:24
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 27. September 1995 zur Privatisierung von DDR-Banken (siehe auch: https://www.presseportal.de/pm/7840/1680743)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 262807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262807/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 - 105/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 8. November 2022 ist hier e…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: BRH-Bericht zu DDR-Bankenprivatisierung [#262807]
Datum
11. November 2022 13:30
Status
Warte auf Antwort
Referat R-H Az. 20 60 12 - 105/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 8. November 2022 ist hier eingegangen. Den Zugang zu Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes hat der Gesetzgeber in § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung spezialgesetzlich abschließend geregelt. Das IFG ist insoweit nicht anwendbar (vgl. § 1 Absatz 3 IFG). Ihre Anfrage wird hier zurzeit geprüft. Insofern bitte ich um Geduld. Wir werden uns wieder bei Ihnen melden. Freundliche Grüße

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Bundesrechnungshof
Bundesrechnungshof - Pressestelle - Az. 20 60 12 – 105/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf I…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: BRH-Bericht zu DDR-Bankenprivatisierung [#262807]
Datum
8. März 2023 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesrechnungshof - Pressestelle - Az. 20 60 12 – 105/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 8. November 2022 nach dem Bericht über „die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken“. Das zuständige Kollegium im Bundesrechnungshof hat nunmehr gemäß § 96 Abs. 4 BHO entschieden, Ihnen Zugang zu dem o.g. Bericht zu gewähren. Den Bericht habe ich als PDF angefügt. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Mit freundlichen Grüßen

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