Aktueller Lagebericht zu Palästina/Israel

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aktueller Lagebericht zu Palästina/Israel (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 5 Follower:innen

Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sind Grundlage für fast alle Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Sie sind nicht öffentlich zugänglich und als Verschlusssache eingestuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist Anwält:innen sogar auf eine mögliche Strafbarkeit hin, sollten sie die Berichte weitergeben. Deswegen sorgen wir jetzt gemeinsam mit Pro Asyl selbst für Transparenz.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lageberichte des Auswärtiges Amts“ gestellt.

Tiziana Saab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Lageber…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Aktueller Lagebericht zu Palästina/Israel [#262937]
Datum
10. November 2022 11:42
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Lagebericht zu Palästina/Israel (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 262937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262937/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab

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Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte(r) Frau Saab, auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Inf…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
327,9 KB
Sehr geehrte(r) Frau Saab, auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Es liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor. Ein Anspruch auf Informationszugang gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht daher nicht. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen