Grund für Sonntagsöffnung Netto-Filiale Lüstringen
Anfrage an:
Kreisfreie Stadt Osnabrück
den nach § 5 NLöffVZG rechtfertigenden Grund, auf Grund dessen der Netto-Filiale im Ortsteil Lüstringen, Mindener Straße 382, 49086 Osnabrück auf Antrag die Sonntagsöffnung erlaubt wurde;
das Datum der Genehmigung;
desweiteren die Information, ob der Antrag durch eine Privatperson, eine öffentliche bzw. Amtsperson oder eine juristische Person gestellt wurde sowie deren Namen, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum13. November 2022
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16. Dezember 2022
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