Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW (Krisenfrüherkennung und -analyse) zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Leistungsbesc…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW [#263182]
Datum
13. November 2022 16:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW (Krisenfrüherkennung und -analyse) zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263182/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.11.2022 (Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW); Vg. 469-2022
Datum
15. November 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. November 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
797,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.11.2022. Der Grund meines Antrages nach de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.11.2022 (Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW); Vg. 469-2022 [#263182]
Datum
4. Dezember 2022 15:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.11.2022. Der Grund meines Antrages nach dem IFG basiert darauf, dass ich eine Hausarbeit im Modul "Künstliche Intelligenz" an einer Deutschen Hochschule verfasse. Es geht dabei darum KI-Möglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung wissenschaftlich zu untersuchen. Das Beispiel des Preview erscheint meiner Meinung nach am Interessantesten. Aus diesem Grund sind mir die Daten des Vertragspartners und/oder finanzielle Vertragsinhalte vollkommen egal. Diese können großzügig geschwärzt werden. Es geht mir um die Beschreibung von Produkten oder Dienstleistungen, die für diese KI-Anwendung genutzt werden, damit ein besseres (technisch-wissenschaftliches) Verständnis über Preview bekomme. Unabhängig davon wurde bereits im Jahre 2019 solch eine ähnliche Anfrage gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/leistungsbeschreibung-zum-projekt-preview/ Es ist mir daher nicht ersichtlich, warum die selben "Schwärzungsarbeiten" erneut anfallen, sodass Sie mir bitte hierfür eine einfache Abschriften zu senden. Das Heraussuchen und die Zusammenstellung sowie das kritische, an den Ausschlusstatbeständen des IFG orientierte Durchsuchen des herauszugebenden Dokumentes macht typischerweise und regelmäßig den für die hier in Rede stehende Amtshandlung ("Herausgabe von Abschriften") maßgeblichen Verwaltungsaufwandes aus (VG Köln 22 K 3430/18), sodass keine Gebühren entstehen sollten. Aus diesem Grund halte ich Ihren Verwaltungaufwand für angemessen, sodass ich - falls aus Ihrer Sicht dennoch Gebühren entstehen sollten - die Gebühren nicht übernehmen werden. Sie dürfen meine Daten ihm Rahmen dieser Anfrage gerne an den betroffenen Dritten weitergeben. Sobald diese Angelegenheit erledigt wurde, bitte ich um die Löschung meiner Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263182/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu meiner letzten Stellungnahme vom 04.12.2022 habe ich noch keine Rückmeldung von …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.11.2022 (Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW); Vg. 469-2022 [#263182]
Datum
18. Dezember 2022 16:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner letzten Stellungnahme vom 04.12.2022 habe ich noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Da 14 Tage bereits verstrichen sind, bitte ich Sie, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang einer Zuschrift von Ihnen vom 04.12.2022 ist hier nicht fest…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.11.2022 (Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW); Vg. 469-2022
Datum
19. Dezember 2022 09:27
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang einer Zuschrift von Ihnen vom 04.12.2022 ist hier nicht feststellbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei übersende ich Ihnen meine Anfrage erneut. ____________________________________________________…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.11.2022 (Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW); Vg. 469-2022 [#263182]
Datum
13. Februar 2023 11:37
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
108,3 KB
Guten Tag, anbei übersende ich Ihnen meine Anfrage erneut. ______________________________________________________ << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> am 04.12.2022 An Auswärtiges Amt Details Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.11.2022. Der Grund meines Antrages nach dem IFG basiert darauf, dass ich eine Hausarbeit im Modul "Künstliche Intelligenz" an einer Deutschen Hochschule verfasse. Es geht dabei darum KI-Möglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung wissenschaftlich zu untersuchen. Das Beispiel des Preview erscheint meiner Meinung nach am Interessantesten. Aus diesem Grund sind mir die Daten des Vertragspartners und/oder finanzielle Vertragsinhalte vollkommen egal. Diese können großzügig geschwärzt werden. Es geht mir um die Beschreibung von Produkten oder Dienstleistungen, die für diese KI-Anwendung genutzt werden, damit ein besseres (technisch-wissenschaftliches) Verständnis über Preview bekomme. Unabhängig davon wurde bereits im Jahre 2019 solch eine ähnliche Anfrage gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/leistungsbeschreibung-zum-projekt-preview/ Es ist mir daher nicht ersichtlich, warum die selben "Schwärzungsarbeiten" erneut anfallen, sodass Sie mir bitte hierfür eine einfache Abschriften zu senden. Das Heraussuchen und die Zusammenstellung sowie das kritische, an den Ausschlusstatbeständen des IFG orientierte Durchsuchen des herauszugebenden Dokumentes macht typischerweise und regelmäßig den für die hier in Rede stehende Amtshandlung ("Herausgabe von Abschriften") maßgeblichen Verwaltungsaufwandes aus (VG Köln 22 K 3430/18), sodass keine Gebühren entstehen sollten. Aus diesem Grund halte ich Ihren Verwaltungaufwand für angemessen, sodass ich - falls aus Ihrer Sicht dennoch Gebühren entstehen sollten - die Gebühren nicht übernehmen werden. Sie dürfen meine Daten ihm Rahmen dieser Anfrage gerne an den betroffenen Dritten weitergeben. Sobald diese Angelegenheit erledigt wurde, bitte ich um die Löschung meiner Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263182/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Ihre Anfrage begründen und Ihr …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.11.2022 (Leistungsbeschreibung zum Projekt PREVIEW); Vg. 469-2022 [#263182]
Datum
14. Februar 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Ihre Anfrage begründen und Ihr Einverständnis mit der Weitergabe Ihrer Daten an betroffene Dritte erklären. Bezüglich Ihrer Anmerkungen zu den Gebühren möchte ich zunächst auf meine Ausführungen in meinem Schreiben vom 29.11.2022 verweisen, die unverändert fortgelten. Der erhebliche Aufwand entsteht zunächst durch die Sichtung der umfangreichen Informationen zur Identifizierung schützenswerter öffentlicher Belange. Erst dann können die erforderlichen Schwärzungen vorgenommen werden, deren Aufwand zu weiteren Gebühren führen wird. Das in meinem Schreiben beschriebene Drittbeteiligungsverfahren muss auch bei umfangreichen Schwärzungen auf jeden Fall durchgeführt werden. Dem von Ihnen zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird Rechnung getragen. Das Gericht bestätigt ausdrücklich das Entstehen der Gebührenpflicht, wenn „ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand“ entsteht. Dieser ist insbesondere anzunehmen, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, was hier der Fall sein würde. Auch Ihr Hinweis auf eine ähnliche Anfrage aus dem Jahr 2019 führt ins Leere. Bei diesem Verfahren ging es um andere Informationen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist im Übrigen auf der Website von FragDenStaat.de gar nicht erkennbar. Sie haben erklärt, die Gebühren nicht übernehmen zu wollen. Ich habe das Verfahren daher einzustellen. Zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verweise ich auf den letzten Absatz meiner Eingangsbestätigung vom 15.11.2022. Mit freundlichen Grüßen