Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) in Zusammenarbeit mit der IW Consult GmbH eine Studie zur “Messung der industriellen Standortqualität in Deutschland” vorgelegt. Nach welchen Kriterien hat das Ministerium das Institut der deutschen Wirtschaft ausgewählt? Gab es eine öffentliche Ausschreibung? Und wenn ja, warum wurde das IW mit der Studie beauftragt? Was hat das Ministerium für diese Studie bezahlt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2012
  • Frist
    30. November 2012
  • 0 Follower:innen
Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Auftrag des B…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Datum
29. Oktober 2012 14:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) in Zusammenarbeit mit der IW Consult GmbH eine Studie zur “Messung der industriellen Standortqualität in Deutschland” vorgelegt. Nach welchen Kriterien hat das Ministerium das Institut der deutschen Wirtschaft ausgewählt? Gab es eine öffentliche Ausschreibung? Und wenn ja, warum wurde das IW mit der Studie beauftragt? Was hat das Ministerium für diese Studie bezahlt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gunnar Sohn Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Sohn, wie gewünscht übersende ich auf elektronischem Wege in der Anlage das Antwortschreiben a…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Datum
7. November 2012 13:49
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
611,3 KB
Sehr geehrter Herr Sohn, wie gewünscht übersende ich auf elektronischem Wege in der Anlage das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Dr. Mathias Bruch Dr. Mathias Bruch Referatsleiter Referat IC4 (Wirtschafts- und strukturpolitische Forschung) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 53107 Bonn Tel.: 0228 99615 4863 Fax: 0228 99615 2698 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.bmwi.de
Gunnar Sohn
Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessiert natürlich weiter der Preis, den das Bundeswirtschaftsministerium …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
AW: AW: Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Datum
7. November 2012 16:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessiert natürlich weiter der Preis, den das Bundeswirtschaftsministerium für dieses Gutachten bezahlt hat. Ob eine freihändige Vergabe dieser Aufträge bei diesen Sachverhalten üblich ist, werde ich ebenfalls einer kritischen Prüfung unterziehen. ... Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Gunnar Sohn
Sehr geehrte Damen und Herren, wie schon angekündigt, habe ich nach Ihrem Antwortschreiben noch ein paar Nachfrag…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
AW: AW: AW: Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Datum
14. November 2012 12:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie schon angekündigt, habe ich nach Ihrem Antwortschreiben noch ein paar Nachfragen: Welche Voraussetzungen lagen laut VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) vor, um keine öffentliche Ausschreibung durchzuführen? Wurde diese Begründung in der Vergabeakte vermerkt? Welche Unternehmen wurden aufgefordert, Angebote abzugeben? Zudem würde ich Sie bitten, mir die vollständige Leistungsbeschreibung zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Sohn, nach der VOL/A ist eine freihändige Vergabe u.a. dann zulässig, wenn es sich um "Di…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: AW: Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Datum
16. November 2012 09:45
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Sohn, nach der VOL/A ist eine freihändige Vergabe u.a. dann zulässig, wenn es sich um "Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung" handelt, was bei diesem Auftrag zweifelsohne der Fall war. Darüber hinaus kann diese Vergabeart gewählt werden bei Leistungen, die nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Oft ergeben sich die zweckmäßigsten Fragestellungen und Vorgehensweisen bei Forschungsaufträgen erst im Zuge der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Angeboten. Dann ist es im Interesse einer wirtschaftlichen Beschaffung, die dem beabsichtigten Zweck auch wirklich dient, von großem Vorteil, wenn mit den Anbietern noch über Einzelheiten der Aufträge gesprochen werden kann, was bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht möglich ist. Die in dem Sie interessierenden Fall gewählte Vergabeart ist im Übrigen nicht weniger wettbewerblich als eine öffentliche Ausschreibung: Dem Teilnahmewettbewerb lag eine öffentliche Bekanntmachung zugrunde. Als geeignete Bewerber wurden dann die in meinem Schreiben vom 7. November 2012 unter 1.c) genannten sechs Institute zur Vorlage eines Angebots aufgefordert. Die öffentliche Bekanntmachung und die Leistungsbeschreibung sind beigefügt. Inzwischen liegt mir auch die Zustimmung des Auftragnehmers zur Nennung des Abgeltungsbetrags vor: Er belief sich auf 163T€ einschl. MWSt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. M. Bruch Dr. Mathias Bruch Referatsleiter Referat IC4 (Wirtschafts- und strukturpolitische Forschung) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 53107 Bonn Tel.: 0228 99615 4863 Fax: 0228 99615 2698 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: http://www.bmwi.de