BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta, wie der Deutschlandfunk 2015 berichtet hat https://www.deutschlandfunkkultur.de/organisierte-kriminalitaet-wie-italiens-mafia-deutschland-100.html

Zu Ihrer Kenntnis kopiere ich den entsprechenden Absatz im DLF-Bericht in diese Anfrage:

> Deutlich aufschlussreicher als der offizielle Bericht erscheint ein zweites, ganz anderes BKA-Schriftstück. Es stammt aus dem Jahr 2009 und trägt den Vermerk „Nur für den Dienstgebrauch“. Die Analyse widmet sich auf immerhin 220 Seiten ausschließlich einer einzigen der vier bekannten Mafia-Gruppierungen, nämlich der kalabrischen N‘Drangheta. Zu vielen der rund 1000 aufgelisteten in Deutschland lebenden Personen sind detaillierte Informationen enthalten. Über einen der Genannten heißt es zum Beispiel:
> „Bereits in den 70er-Jahren zogen die ersten italienischen Staatsangehörigen aus Corigliano Calabro nach Wuppertal/Remscheid. Damals wurde Arcangelo M., geboren am 30.09.1950, als Mafiapate des Bergischen Landes berühmt. M. betrieb in der Elberfelder Innenstadt ein Café, das Treffpunkt und Anlaufstelle italienischer Straftäter war. 1988 wurde M. auf Anweisung des Clanführers C. erschossen, da er ohne Zustimmung des Clans Geschäfte auf eigene Faust gemacht hatte. Das Café ist bis heute in italienischer Hand. Es ist immer noch ein Treffpunkt italienischer Straftäter.“

Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht sowie parallel auf Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Ich bin mir der vermutlichen Einstufung als VS-NfD bewusst und bitte ggfs. um eine erneute Prüfung der Einstufung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - BKA-Schriftstüc…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta [#263306]
Datum
15. November 2022 16:43
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta, wie der Deutschlandfunk 2015 berichtet hat https://www.deutschlandfunkkultur.de/organisierte-kriminalitaet-wie-italiens-mafia-deutschland-100.html Zu Ihrer Kenntnis kopiere ich den entsprechenden Absatz im DLF-Bericht in diese Anfrage: > Deutlich aufschlussreicher als der offizielle Bericht erscheint ein zweites, ganz anderes BKA-Schriftstück. Es stammt aus dem Jahr 2009 und trägt den Vermerk „Nur für den Dienstgebrauch“. Die Analyse widmet sich auf immerhin 220 Seiten ausschließlich einer einzigen der vier bekannten Mafia-Gruppierungen, nämlich der kalabrischen N‘Drangheta. Zu vielen der rund 1000 aufgelisteten in Deutschland lebenden Personen sind detaillierte Informationen enthalten. Über einen der Genannten heißt es zum Beispiel: > „Bereits in den 70er-Jahren zogen die ersten italienischen Staatsangehörigen aus Corigliano Calabro nach Wuppertal/Remscheid. Damals wurde Arcangelo M., geboren am 30.09.1950, als Mafiapate des Bergischen Landes berühmt. M. betrieb in der Elberfelder Innenstadt ein Café, das Treffpunkt und Anlaufstelle italienischer Straftäter war. 1988 wurde M. auf Anweisung des Clanführers C. erschossen, da er ohne Zustimmung des Clans Geschäfte auf eigene Faust gemacht hatte. Das Café ist bis heute in italienischer Hand. Es ist immer noch ein Treffpunkt italienischer Straftäter.“ Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht sowie parallel auf Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ich bin mir der vermutlichen Einstufung als VS-NfD bewusst und bitte ggfs. um eine erneute Prüfung der Einstufung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 263306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263306/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
21. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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Lennart Mühlenmeier
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta“ vom 15.11.2022 (#26330…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta [#263306]
Datum
22. Dezember 2022 09:15
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „BKA-Schriftstück aus 2009 über N‘Drangheta“ vom 15.11.2022 (#263306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier