bundesaufnahmeprogramm afghanistan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

den sachstand "information zum bundesaufnahmeprogramm afghanistan" vom 17.10.2022

Ergebnis der Anfrage

Das angeforderte Dokument wurde nur teilweise freigegeben, d.h. etwa die Hälfte wurde mit dem Hinweis geschwärzt, dass die Veröffentlichung gemäß § 3 Nr. 3B und 4 IFG (i.V.m. §3 VSA) nicht herausgegeben werden kann, da sie als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch – eingestuft wurde.

Insbesondere heißt es, dass "die Kenntnisnahme der darin enthaltenen Informationen durch Unbefugte ... für die Interessen der Bundesrepublik D. nachteilig" sein würden, da "Dritte" daraus "Rückschlüsse auf das Verfahren zur Meldung von Vorschlägen zur Aufnahme in das Bundesaufnahmeprogramm" Afghanistan ziehen könnten und so "verfahrensangepasste Angaben" zu ihrer Bedrohung machen könnten, also Details fälschen o.ä.

Diese Begründung ist m.E. unzureichend, da die Anträg ja sowieso (wahrscheinlich mehrfach) geprüft werden. So wird eine weitere Hürde in dem ohnehin m.E. über das nötige Maß hinaus schwer zugänglichen Programm für bedrohte Afghan:innen errichtet, die keine deutschen Partner haben, sich trotzdem Bedrohungen der Taleban oder anderer Akteure ausgesetzt sehen und sich aus eigenem Antrieb melden könnten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den sachstand &qu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
bundesaufnahmeprogramm afghanistan [#263335]
Datum
15. November 2022 20:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den sachstand "information zum bundesaufnahmeprogramm afghanistan" vom 17.10.2022
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263335/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswär…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
bundesaufnahmeprogramm afghanistan [#263335] - IFG Vg. Nr. 474-2022
Datum
18. November 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
sehr << Anrede >> hiermit bestätige ich den erhalt ihres schreibens vom 9.12.2022 (GZ: 505-511.E IFG …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: bundesaufnahmeprogramm afghanistan [#263335] - IFG Vg. Nr. 474-2022 [#263335]
Datum
13. Dezember 2022 18:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
sehr << Anrede >> hiermit bestätige ich den erhalt ihres schreibens vom 9.12.2022 (GZ: 505-511.E IFG 474-2022) bezüglich meiner anfrage vom 15.11.d.j.[#263335] . ich erkläre hiermit verbindlich, dass ich bereit bin, die in ihrem schreiben angegebenen kosten von ca. €30,00 in dieser sache zu übernehmen. ich bitte sie, diese nachricht als "kostenübernahmeerklärung" anzuerkennen - oder mir ggf. mitzuteilen, in welcher form diese notwendig wäre. falls letzteres der fall sein sollte, wäre ich ihnen dankbar, wenn sie das – zeitnah – mitteilen könnten. mit freundlichen grüßen thomas ruttig Anfragenr: 263335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263335/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> mit anliegendem Schreiben hatte das Auswärtige Amt Sie um Kostenübernahme…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
bundesaufnahmeprogramm afghanistan [#263335] - IFG Vg. Nr. 474-2022
Datum
27. Februar 2023 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit anliegendem Schreiben hatte das Auswärtige Amt Sie um Kostenübernahmeerklärung gebeten. Ein Eingang einer Rückmeldung ist hier im Auswärtigen Amt bisher nicht feststellbar. Bitte reichen Sie Ihre Kostenübernahmeerklärung formlos unmittelbar in diesem Postfach ein. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Datum
1. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ihre Antwort auf meine Anfrage ist zweieinhalb Monate nach der vorgegebenen Frist eingetroffen. Ich er…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: bundesaufnahmeprogramm afghanistan [#263335] - IFG Vg. Nr. 474-2022 [#263335]
Datum
24. März 2023 16:09
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ihre Antwort auf meine Anfrage ist zweieinhalb Monate nach der vorgegebenen Frist eingetroffen. Ich erlaube mir daher, die Gebühren in einem ähnlichen Zeitrahmen zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263335/

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